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Hallo Helena,
es gibt tatsächlich Ausnahmefälle, in denen auch unter diesen Voraussetzungen eine Rente gezahlt werden kann. Beispiele hierfür haben „KSC“, „Ludwig“ und „Walter“ bereits genannt. Auf jeden Fall muss der Anspruch hier aber individuell unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls geprüft werden.
Viele Blinde arbeiten heutzutage Vollzeit, aber da liegt meistens lebenslanges Lernen dahinter.Das stimmt und da ziehe ich echt den Hut, wie Menschen ohne Augenlicht so durchs Leben gehen. Klassische Tätigkeiten für Blinde sind Masseur/in oder Klavierstimmer.
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