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Experten-Antwort

EMR dann Altersrente

von Angela Ch.08.05.2019 | 20:18
92 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich, Jahrgang 58 mit über 35 Beitragsjahren soll nun entscheiden ob ich einen Antrag auf EMR stellen will (bin zurzeit auf Reha). Dazu hätte ich gerne gewusst ob ich Nachteile habe wenn ich dann in Altesrente gehe (wann wäre denn der abschlagsfreier Beginn?). Unter Nachteilen verstehe ich lebenslange Abschläge, spätere Altersrente niedriger wg. EMR.... Leider haben die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung alle Termine bis August ausgebucht und ich kann keine infos bekommen. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angela Ch.,

grundsätzlich ist eine Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. In diesem Fall kommen Sie als Wartebesucher und bringen eben entsprechend Wartezeit mit.

Vor Ort kann Ihnen die jeweilige Rentenhöhe für eine derzeitige Erwerbsminderungsrente oder auch für eine spätere Altersrente ausgerechnet und alles weitere individuell erläutert werden. Dies halte ich in Ihrem Fall für am sinnvollsten.

Eine Antragstellung kann natürlich auch bei anderen Stellen erfolgen. Dies ist z.B. auch bei den Versicherungsältesten/-beratern möglich, die ehrenamtlich Anträge für die Deutsche Rentenversicherung aufnehmen.

Die Adresssuche hierfür finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

20 Antworten

Genervteram 08.05.2019 | 20:21
August ist doch früh genug. Nur Geduld!
VersAmtam 08.05.2019 | 20:23
Termin beim örtlichen Versicherungsamt nachfragen.
Angela Ch.am 08.05.2019 | 20:58
Hallo, tja, mein Problem ist leider, dass ich den Antrag auf EMR bereits im Anschluss an die Reha stellen soll dh. schon in 2 Wochen...
Angela Ch.am 08.05.2019 | 21:10
Hallo, für mich wäre die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Augsburg zuständig
W°lfgangam 08.05.2019 | 21:25
...sagt wer/fordert das schriftlich ein/aus welchem Grund? Nebenbei: bereits die Registrierung für einen Antrag/auch Online-Terminbuchung _ist_ der Rentenantrag, auch wenn er schriftlich erst in 3 Monaten aufgenommen werden würde. Dieses Antragsdatum bindet/hemmt auch andere Sozialleistungsträger, die ggf. 'drängeln'. Gruß w.
Angela Ch.am 08.05.2019 | 21:10
Hallo, für mich wäre die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Augsburg zuständig
krank-ohne-renteam 08.05.2019 | 22:24
Zitat von W°lfgang anzeigen
Gefährliche, weil teilweise unrichtige Aussage z.B. für die, welche nach §51 SGB V, bzw. §145 SGB III einen Antrag auf EM-Rente stellen wollen/müssen. Eine Online-Terminbuchung gilt nicht als Nachweis für eine Antragsstellung und würde nicht den Aufforderungen der Sozialleistungsträger nachkommen. Um hier rechtsverbindlich einen Antrag zu stellen, würde ein einfacher Einzeiler aber vollkommen ausreichen. H.
W°lfgangam 08.05.2019 | 22:58
Zitat von krank-ohne-rente anzeigen
...die Antragsbestätigung dazu können Sie ausdrucken und den jeweiligen Stellen vorlegen = Antrag bereits formlos/rechtswirksam gestellt - und aus dem System heraus auch rechtssicher nachgehend bestätigt werden kann. Den amtlichen Stempel + Unterschrift gibt es dann auf Nachfrage auch mit Siegel hintendran ;-) Liegen Ihnen andere Quellen/BSG-Entscheidungen vor, dass das nicht zutreffen sollte? Doch, sicher eine 'kleine Grauzone', wenn ohne persönliches Erscheinen + Nachweis der Identität so einfach Anträge gestellt werden können ...Bürokratie kann manchmal sehr einfach sein *g Gruß w.
J.F.K.am 08.05.2019 | 22:38
Zitat von krank-ohne-rente anzeigen
Nebenbei: bereits die Registrierung für einen Antrag/auch Online-Terminbuchung _ist_ der Rentenantrag, auch wenn er schriftlich erst in 3 Monaten aufgenommen werden würde. Dieses Antragsdatum bindet/hemmt auch andere Sozialleistungsträger, die ggf. 'drängeln'. Gruß w.
Gefährliche, weil teilweise unrichtige Aussage z.B. für die, welche nach §51 SGB V, bzw. §145 SGB III einen Antrag auf EM-Rente stellen wollen/müssen. Eine Online-Terminbuchung gilt nicht als Nachweis für eine Antragsstellung und würde nicht den Aufforderungen der Sozialleistungsträger nachkommen.
Diesen Unsinn hat der werte @W*lfgang schon öfter verbreitet. Danke für die Richtigstellung!
DRVam 09.05.2019 | 05:30
...die Antragsbestätigung dazu können Sie ausdrucken und den jeweiligen Stellen vorlegen = Antrag bereits formlos/rechtswirksam gestellt - und aus dem System heraus auch rechtssicher nachgehend bestätigt werden kann. Den amtlichen Stempel + Unterschrift gibt es dann auf Nachfrage auch mit Siegel hintendran ;-) Liegen Ihnen andere Quellen/BSG-Entscheidungen vor, dass das nicht zutreffen sollte? Doch, sicher eine 'kleine Grauzone', wenn ohne persönliches Erscheinen + Nachweis der Identität so einfach Anträge gestellt werden können ...Bürokratie kann manchmal sehr einfach sein *g Gruß w.
Schade, dass Sie keine Fehler eingestehen können, werter @W*lfgang! Eine "Terminvereinbarung" ist keinesfalls gleichbedeutend mit einer "Antragsstellung". Akzeptieren Sie das bitte, anstatt weiterhin die Leser zu verunsichern!
Ich bitte Sie zu erläutern, warum eine Terminvereinbarung nicht als Nachweis für eine Antragstellung ausreichen soll und dabei die genaue Rechtsgrundlage zu benennen. Letztendlich dürfen einem Versicherten keine Nachteile dadurch entstehen, dass er zeitnah keinen Termin zur Antragstellung erhalten kann und das wird auch nach meiner Erfahrung von allen Sozialträgern genau so akzeptiert. Also setzen Sie nicht realitätsfremde Gerüchte in die Welt, sondern benennen Sie die Rechtsgrundlage für Ihre These. Diesbezüglich bin ich auch sehr an der Antwort des Experten interessiert!
PeterTam 09.05.2019 | 06:38
Deine Altersrente ohne Abschläge beginnt mit 66 Jahren. Also 2024. Alle vorher beginnenden Renten sind immer mit Lebenslangen Abschlägen. Abhängig vom Rentenbeginn. Max 10,8 % Solltest du jetzt in EmR gehen müssen, wird deine Altersrente nicht niedriger ausfallen als die EmR.
RVam 09.05.2019 | 06:51
Wieso siehst du da Nachteile? Das sind doch nur Abschläge. Deine Vorteile überwiegen. Geld macht nicht glücklich.
memyselfam 09.05.2019 | 08:11
also, ich hatte schon diverse drv termine online vereinbart ... wird das gespeichert und wenn das dann als rentenantrag gilt, welches denn dann? sorry, ich das kann so einfach nicht stimmen, sowas zu behaupten, so sinnvoll ich wolfgangs beiträge - im gegensatz wohl zu einigen anderen - auch im allgemeinen finde
Ähnlicham 09.05.2019 | 09:50
Neben den Geschäftsstellen der DRV gibt es auch die Möglichkeit bei/mit Versichertenältesten den Antrag auszufüllen. Auch in der Nähe von Rehaeinrichtungen gibt es Geschäftsstellen der DRV die einen beraten. Man muss nur hinkommen und Zeit mitbringen denn eine Terminvereinbarung ist nicht Pflicht und die Termine über Monate hinweg belegt.
Hinweisam 09.05.2019 | 10:08
Hallo, ich, Jahrgang 58 mit über 35 Beitragsjahren soll nun entscheiden ob ich einen Antrag auf EMR stellen will (bin zurzeit auf Reha). Dazu hätte ich gerne gewusst ob ich Nachteile habe wenn ich dann in Altesrente gehe (wann wäre denn der abschlagsfreier Beginn?). Unter Nachteilen verstehe ich lebenslange Abschläge, spätere Altersrente niedriger wg. EMR.... Leider haben die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung alle Termine bis August ausgebucht und ich kann keine infos bekommen. Vielen Dank
Termin beim örtlichen Versicherungsamt nachfragen.
Versicherungsamt Augsburg googeln, das sollte Kontaktdaten liefern
oder soam 09.05.2019 | 10:21
wenn Sie in Augsburg wohnen oder arbeiten: (in einer Umlandgemeinde einfach die Mitarbeiter auf dem Rathaus ansprechen...) https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/ae… Schlagwort 'Versicherungsamt' geht dort leider nicht...
Rentenschmiedam 10.05.2019 | 16:56
Hallo, hier ein Auszug aus der Verwaltungsverfügung zu § 19 SGB IV (im gleichen Sinne stehts auch in der zu § 16 SGB I): "Für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Grundsatz, dass Leistungen antragsabhängig sind. Dabei ist der Antrag an keine Form gebunden, er kann auch mündlich gestellt werden. Der Antrag ist grundsätzlich beim zuständigen Leistungsträger zu stellen (§ 16 Abs. 1 SGB I). Er kann aber auch bei einem unzuständigen Leistungsträger im Sinne des § 16 Abs. 2 SGB I gestellt werden." D.h. wenn Jemand bei der A+B-Stelle anruft und sagt: "Ich will Rente" und vereinbart einen Termin zur Aufnahme der notwenigen Angaben mittels dafür vorgesehener Formulare, dann hat er mit diesem Antrag wirksam einen Antrag bei der Deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gestellt. Und ja, das gilt nicht nur für Renten sondern auch für die anderen Leistungen der RV wie z.Bsp. eine Reha. Was die KV darüber denkt oder nicht denkt ist dabei ziemlich egal. Die RV ist Herr ihres eigenen Verfahrens und hat die Deutungshoheit wann ein Antrag als gestellt gilt, da kann die KV nölen wie sie will. Mit besten Grüßen
Ähnlicham 10.05.2019 | 21:43
Sorry,sollte Online Terminvereinbarung heißen!
Ähnlicham 10.05.2019 | 21:41
Zuständig ist die DRV. Termine können auch in anderen Städten wahrgenommen werden. Bei z.B. der Inline-Terminvereinbarung geben Sie den Grund Ihres Terminwunsches an. U.a. gibt es den Punkt Versichertenrenten und als Unterpunkt EMR Rentenantrag. Sie können auch z.B. sonstiges wählen und dann unter dem Punkt Bemerkungen schon einmal in Stichpunkten Ihre Fragen niederschreiben. Wenn Sie vom Handy einen Termin buchen hilft ein Screenshot des Vorganges zur Gedächtnisstütze und die groben Daten bekommen Sie ja als Mailantwort/Bestätigung von der DRV.
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