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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beantragen

von Mareike7812.01.2021 | 15:52
147 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe 2012 schon gemerkt, dass ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin Vollzeit im 3 Schichtsytem zu Arbeiten. Mir fiel es zwar schwer und es war auch ein massiver finanzieller Verlust aber ich entschied mich meine Vollzeitstelle auf eine 75% Stelle zu kürzen. Von einem Arzt bekam ich dann eine Bestätigung darüber, das ich nicht mehr für Nachtwachen einsetzbar bin. So nun sind wieder einige Jahre ins Land gezogen und mir geht es tatsächlich immer schlechter. Ich habe das Gefühl, dass ich diese Stundenanzahl von 29,25STd. in der Woche einfach nicht mehr schaffe. Zur Zeit bin ich AU geschrieben und warte auf einen Platz in einer Tagesklinik. Seit 2012 habe ich schon ein Schwerbehindertenausweis 50grad mit Merkzeichen G. Ich möchte gerne weiter arbeiten aber am besten nur noch Teilzeit also 19,25 Std. ich kann aber nicht von mir aus reduzieren da ich die Hauptverdienerin bin. Gibt es überhaupt die Möglichkeit, das ich tatsächlich nur halb arbeiten gehe und die Viertel STelle die ich nicht mehr schaffe von der Erwerbsminderungsrente aufgefangen wird? Ich bin echt ratlos. Ich arbeite als Heilerziehungspflegerin auf einem Wohnbereich mit Mensch die körpelich und geistig oder psyschich beeinträchtigt sind. Wie müsste ich da vorgehen? Wer kann mir helfen. Vielen lieben Dank für eure Mühe schon im Voraus Mareike

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.01.2021 | 16:14

Hallo Mareike,

in Ihrem Fall kann nur über einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung geprüft werden, ob eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn vorliegt und daraufhin ggfs. eine teilweise [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html gezahlt werden kann. Den Rentenantrag können sie telefonisch von der Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufnehmen lassen. Dort erhalten sie auch Auskünfte über die Höhe einer möglichen teilweisen Erwerbsminderungsrente.

Ggfs. kann auch über eine [berufliche Rehabilitation:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/berufliche-reha-leistungen-zur-teilhabe-am-arbeitsleben.html z.B. in Form einer Umschulung oder Weiterbildung eine Änderung in Ihrem Berufsleben geschaffen werden. Auch in diesem Fall sollten Sie sich wegen einer Beratung an die Rentenversicherung wenden.

10 Antworten

Miauam 12.01.2021 | 19:45
Hallo Mareike, ich würde mich mal von einem Rentenberater und oder VDK ggf. Anwalt beraten lassen. Auch für einen Antrag braucht es m. E. Beratung, Hilfe und Durchsicht von deinen medi.Unterlagen. Zuträglich ist es allemal, dass schon beim Antrag "umfassend" deine Einschränkungen-Gesundheitszustand der DRV mitgeteilt werden. Hierzu braucht es w. g. Beratung und Hilfe. Natürlich kann dir auch eine DRV Beratungstelle helfen, aber dort geht es mehr um den Antrag allgemein. Hast du gute Fachärzte? Von einem dem s. g. Selbstauskunftsbogen würde ich abraten. Auch eine teilweise EMR wird dir nicht geschenkt und es gibt Fallstricke! Grüße
Mariaam 13.01.2021 | 00:16
"Auch eine teilweise EMR wird dir nicht geschenkt und es gibt Fallstricke!" Welche Fallstricke gibt es denn bitte konkret?
Peteram 13.01.2021 | 00:32
Jörgam 13.01.2021 | 11:36
Das bloße Vorhandensein einer Erkrankung oder eines GdB generiert noch keine Rente. Entscheident ist, dass Ihre Leistungsfähigkeit dadurch dauerhaft wenigstens unter 6 Stunden liegt. Auch das Gefühl der Überarbeitung führt nicht zwangsläufig zur Rente. Die RV hätte mehrere Möglichkeiten, bspw. die Vorschaltung einer Reha, um Sie wieder belastungsfähiger zu machen. Auch die Feststellung, dass Sie für Ihren Beruf nicht mehr tauglich sind, für andere Tätigkeiten aber schon. Genauso gut kann es zur gewünschten Teilrente führen oder gar zu einer Vollrente. Es bleibt also nur den Antrag zu stellen und dann zu schauen, wie die RV entscheidet.
Ludgeram 14.01.2021 | 09:52
Hallo Mareike, ich würde mich mal von einem Rentenberater und oder VDK ggf. Anwalt beraten lassen. Auch für einen Antrag braucht es m. E. Beratung, Hilfe und Durchsicht von deinen medi.Unterlagen. Zuträglich ist es allemal, dass schon beim Antrag "umfassend" deine Einschränkungen-Gesundheitszustand der DRV mitgeteilt werden. Hierzu braucht es w. g. Beratung und Hilfe. Natürlich kann dir auch eine DRV Beratungstelle helfen, aber dort geht es mehr um den Antrag allgemein. Hast du gute Fachärzte? Von einem dem s. g. Selbstauskunftsbogen würde ich abraten. Auch eine teilweise EMR wird dir nicht geschenkt und es gibt Fallstricke! Grüße
Welche Fallstricke gibt es denn bitte konkret?
Sie müssen vor Augen haben, dass es bei dem Ganzen um etwas geht. Zwar sitzen bei der RV nicht empathielose Menschen, aber die Hälfte aller Anträge wird abgelehnt und da sind wirklich kranke Menschen darunter. Es geht schließlich auch um eine Menge Geld und die Entscheidungsfindung ist mitunter knallhart. Einen Kuschelkurs, ach die arme kann ja nicht mehr, klar bekommt sie da von uns eine Rente, den gibt es nicht. Nicht umsonst wird rechtlicher Beistand angeraten. Vor einer Berentung gibt es noch etliche andere Möglichkeiten, eine Reha, die Tauglichkeit für andere Tätigkeiten, LTA usw. Eine Rente stellt immer das Ende der Fahnenstange dar, aber eh dieses erreicht ist! Natürlich gibt es aber auch Fälle, wo sofort und unkompliziert die Rente gewährt wird,aber da muss man schon sehr, sehr krank sein.
Rosiam 14.01.2021 | 10:04
Zitat von Ludger anzeigen
Ludger schrieb

Hallo Mareike,

ich würde mich mal von einem Rentenberater und oder VDK ggf. Anwalt beraten lassen.

Auch für einen Antrag braucht es m. E. Beratung, Hilfe und Durchsicht von deinen medi.Unterlagen.

Zuträglich ist es allemal, dass schon beim Antrag "umfassend"

deine Einschränkungen-Gesundheitszustand der DRV mitgeteilt werden.

Hierzu braucht es w. g. Beratung und Hilfe.

Natürlich kann dir auch eine DRV Beratungstelle helfen, aber dort geht es mehr um den Antrag allgemein.

Hast du gute Fachärzte?

Von einem dem s. g. Selbstauskunftsbogen würde ich abraten.

Auch eine teilweise EMR wird dir nicht geschenkt und es gibt Fallstricke!

Grüße[/quote]

Welche Fallstricke gibt es denn bitte konkret?[/quote] Sie müssen vor Augen haben, dass es bei dem Ganzen um etwas geht. Zwar sitzen bei der RV nicht empathielose Menschen, aber die Hälfte aller Anträge wird abgelehnt und da sind wirklich kranke Menschen darunter. Es geht schließlich auch um eine Menge Geld und die Entscheidungsfindung ist mitunter knallhart. Einen Kuschelkurs, ach die arme kann ja nicht mehr, klar bekommt sie da von uns eine Rente, den gibt es nicht. Nicht umsonst wird rechtlicher Beistand angeraten. Vor einer Berentung gibt es noch etliche andere Möglichkeiten, eine Reha, die Tauglichkeit für andere Tätigkeiten, LTA usw. Eine Rente stellt immer das Ende der Fahnenstange dar, aber eh dieses erreicht ist! Natürlich gibt es aber auch Fälle, wo sofort und unkompliziert die Rente gewährt wird,aber da muss man schon sehr, sehr krank sein.

Welche Fallstricke gibt es denn bitte konkret?
Sie müssen vor Augen haben, dass es bei dem Ganzen um etwas geht. Zwar sitzen bei der RV nicht empathielose Menschen, aber die Hälfte aller Anträge wird abgelehnt und da sind wirklich kranke Menschen darunter. Es geht schließlich auch um eine Menge Geld und die Entscheidungsfindung ist mitunter knallhart. Einen Kuschelkurs, ach die arme kann ja nicht mehr, klar bekommt sie da von uns eine Rente, den gibt es nicht. Nicht umsonst wird rechtlicher Beistand angeraten. Vor einer Berentung gibt es noch etliche andere Möglichkeiten, eine Reha, die Tauglichkeit für andere Tätigkeiten, LTA usw. Eine Rente stellt immer das Ende der Fahnenstange dar, aber eh dieses erreicht ist! Natürlich gibt es aber auch Fälle, wo sofort und unkompliziert die Rente gewährt wird,aber da muss man schon sehr, sehr krank sein.
Ja, der Weg kann schwer sein und spätestens, wenn es vor das Sozialgericht geht, ist die DRV nicht der kuschelige Freund, sondern der harte Gegner. Das kann man alleine gar nicht stemmen. Wichtig ist wirklich, dass man umsichtig umfassende Befunde und Auswirkungen beibringt. Wie hier schon geschrieben wurde, eine Rente, auch eine teilweise, bekommt man nicht geschenkt.
Peteram 14.01.2021 | 11:40
> Erwerbsminderungsrente beantragen lesenswert ;-) Antragstellung: Auch aufs Kartoffelnschälen und Schuhebinden kommt’s an https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/erwerbsminderungsrent… Gruß, Peter
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