Hallo Mareike,
in Ihrem Fall kann nur über einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung geprüft werden, ob eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn vorliegt und daraufhin ggfs. eine teilweise [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html gezahlt werden kann. Den Rentenantrag können sie telefonisch von der Rentenversicherung in Ihrer Nähe aufnehmen lassen. Dort erhalten sie auch Auskünfte über die Höhe einer möglichen teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Ggfs. kann auch über eine [berufliche Rehabilitation:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/berufliche-reha-leistungen-zur-teilhabe-am-arbeitsleben.html z.B. in Form einer Umschulung oder Weiterbildung eine Änderung in Ihrem Berufsleben geschaffen werden. Auch in diesem Fall sollten Sie sich wegen einer Beratung an die Rentenversicherung wenden.