Guten Abend, Dietmar,
ja, der neue Nachwuchs wirkt anspruchsbegründend für die Erziehungsrente.
Auch Kinder, die nach dem Tode des (früheren) Ehegatten geboren und erzogen werden, Kinder die also keine Verbindung zum Verstorbenen haben, begründen einen Anspruch auf Erziehungsrente. Bitte informieren Sie den zuständigen Rentenversicherungsträger entsprechend oder stellen Sie bei vorherigem Rentenwegfall rechtzeitig den neuen Antrag auf Erziehungsrente.
Liebe Grüße!