Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Hubert,
wenn Sie die Anträge einmal ausgefüllt haben, reicht dies selbstverständlich aus.
Im Zweifelsfall rufen Sie bitte bei Ihrer Sachbearbeitung direkt an, um zu klären, ob die Anträge dort vorliegen.
Die von Ihnen bereits genannten Abschläge in der Erwerbsminderungsrente werden ab dem Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnet.
Auf die Feststellung einer Erwerbsminderung hat Ihre Schwerbehinderung grundsätzlich keinen Einfluss. Sie kann allerdings bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein, ist jedoch keine Voraussetzung für die Bewilligung dieser Rente (wie „siehe oben“ ganz zutreffend formuliert hat).
Für die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ muss zum Rentenbeginn hingegen eine Schwerbehinderung vorliegen.
Die Beratungsstellen sind derzeit zwar für den persönlichen Kundenverkehr geschlossen, jedoch besteht die Möglichkeit auf eine persönliche Beratung und Antragsaufnahme am Telefon.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unser Servicetelefon (0800 1000 480 0).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
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Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
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