Guten Morgen Hubert,
wenn Sie die Anträge einmal ausgefüllt haben, reicht dies selbstverständlich aus.
Im Zweifelsfall rufen Sie bitte bei Ihrer Sachbearbeitung direkt an, um zu klären, ob die Anträge dort vorliegen.
Die von Ihnen bereits genannten Abschläge in der Erwerbsminderungsrente werden ab dem Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnet.
Auf die Feststellung einer Erwerbsminderung hat Ihre Schwerbehinderung grundsätzlich keinen Einfluss. Sie kann allerdings bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein, ist jedoch keine Voraussetzung für die Bewilligung dieser Rente (wie „siehe oben“ ganz zutreffend formuliert hat).
Für die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ muss zum Rentenbeginn hingegen eine Schwerbehinderung vorliegen.
Die Beratungsstellen sind derzeit zwar für den persönlichen Kundenverkehr geschlossen, jedoch besteht die Möglichkeit auf eine persönliche Beratung und Antragsaufnahme am Telefon.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unser Servicetelefon (0800 1000 480 0).
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ein Nachteil ist das für mich schon:
Abschlag bei Erwerbsminderungsrente. ... Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung werden durch einen Abschlag gemindert, wenn der Versicherte sie vor dem 63. Lebensjahr bezieht. Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. Da ich in Kürze erst 62 werde ist das für mich schon ein Nachteil.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.