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Experten-Antwort

Formularanforderung

von Hubert16.05.2020 | 12:56
100 Ansichten
6 Antworten
Am 23.03.2020 habe ich Formulare bei der DRV Bund angefordert, um damit später einen Erwerbsminderungsantrag zu stellen. Da bis 04.05.2020 keine Formulare bei mir eingetroffen sind, habe ich mir das Formularpaket aus dem Internet heruntergeladen, alles ausgedruckt und die für mich entsprechenden Formulare ausgefüllt. Ich war damit fertig und wartete nur noch auf 2 Anlagen. Diese kamen am 14.05.2020. Ich habe den Antrag unterschrieben und datiert auf den 14.05.2020 als Antragstellung. Gestern erhielt ich dann doch noch die Formulare der DRV mit dem Hinweis: Sie haben am 30.03.2020 einen formlosen Antrag gestellt, als Anlage erhalten Sie die entsprechenden Formulare. Ich hatte doch keinen Antrag gestellt, sondern wollte lediglich die Formulare per Post, da wegen Corona die Beratungsstellen geschlossen sind und 2. mir nicht ganz klar war, welche Formulare aus dem Internetpaket auf mich zutreffen. Muss ich nun meinen bereits ausgefüllten Antrag, datiert auf den 14.05.2020, komplett neu austellen. Ich bin schwer krank und das war eine Marathonaufgabe für mich (allein R100 hat schon 26 Seiten). Wieso sollte ich jetzt darunter leiden, weil die DRV fast 2 Monate braucht, um Formulare zuzusenden? Ich bin vollkommen fertig.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.05.2020 | 10:15

Guten Morgen Hubert,

wenn Sie die Anträge einmal ausgefüllt haben, reicht dies selbstverständlich aus.

Im Zweifelsfall rufen Sie bitte bei Ihrer Sachbearbeitung direkt an, um zu klären, ob die Anträge dort vorliegen.

Die von Ihnen bereits genannten Abschläge in der Erwerbsminderungsrente werden ab dem Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnet.

Auf die Feststellung einer Erwerbsminderung hat Ihre Schwerbehinderung grundsätzlich keinen Einfluss. Sie kann allerdings bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein, ist jedoch keine Voraussetzung für die Bewilligung dieser Rente (wie „siehe oben“ ganz zutreffend formuliert hat).

Für die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ muss zum Rentenbeginn hingegen eine Schwerbehinderung vorliegen.

Die Beratungsstellen sind derzeit zwar für den persönlichen Kundenverkehr geschlossen, jedoch besteht die Möglichkeit auf eine persönliche Beratung und Antragsaufnahme am Telefon.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unser Servicetelefon (0800 1000 480 0).

5 Antworten

Hubertam 16.05.2020 | 13:14
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ein Nachteil ist das für mich schon: Abschlag bei Erwerbsminderungsrente. ... Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung werden durch einen Abschlag gemindert, wenn der Versicherte sie vor dem 63. Lebensjahr bezieht. Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. Da ich in Kürze erst 62 werde ist das für mich schon ein Nachteil.
Hubertam 16.05.2020 | 13:24
Kann da meine Schwerbehinderung: GdB 90 noch etwas finanziell Positives bewirken bei einer Erwerbsminderungsrente oder wird diese nur berücksichtigt, wenn man die Altersrente 2 Jahre früher ohne Abzüge beantragen kann?
Siehe hieram 16.05.2020 | 13:06
Hallo Hubert, Sie müssen die Formulare nun nicht noch einmal ausfüllen. Dennoch gilt als Antragsdatum die Anforderung der Formulare (das macht man ja nicht nur einfach 'so'), ist aber ja kein Nachteil für Sie. In den nächsten Tagen/Wochen werden Sie eine Eingangsbestätigung über Ihren Antrag erhalten und dann läuft alles seinen Gang. Schönes Wochenende!
Siehe hieram 16.05.2020 | 15:00
Hallo Hubert, der Grad der Behinderung hat keinen Einfluss auf die Höhe einer Erwerbsminderungsrente. Und auch keinen Einfluss darauf, ob eine EM-Rente überhaupt bewilligt wird. Richtig ist, dass auch die Erwerbsminderungsrente mit monatlich 0,3% gekürzt wird, abhängig davon, wie viele Monate/Jahre noch bis zur Regelaltersrente verbleiben. Dieser Abschlag ist auf maximal 36 Monate, also 10,8 % , begrenzt. Zuvor wird der Rentenbetrag aber erhöht. Das durchschnittliche Arbeitseinkommen, dass Sie vor Rentenbeginn erarbeitet haben, wird fiktiv so berechnet, als hätten Sie bis zur Regelaltersrente weiter diesen Verdienst erarbeitet (Stand 2019). Ihre Regelaltersrente (Jahrgang 1958) beginnt ab dem 01., der Ihrem Geburtsmonat folgt (außer Ihr Geburtstag fällt auf einen 01., dann ist der Beginn auch in diesem Monat) im Jahr 2024. Eine Altersrente für Schwerbehinderte können Sie – immer vorausgesetzt, Sie erfüllen die sonstigen Bedingungen der Pflichtbeitragszeiten – entsprechend bereits seit 2019 erhalten, diese mit einem Abschlag von 10,8 %. Ohne Abschlag können Sie diese Rente erst ab 2022 erhalten. Ab 2022 wäre auch eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich (45 Jahre Beitragszeiten). Der Beginn einer EM-Rente hängt nicht alleine vom Antragsdatum ab, sondern kann, je nach Einzelfall, auch rückwirkend bewilligt werden, wenn aus den Antragsunterlagen hervorgeht, dass die eigentliche Erwerbsminderung schon zuvor bestand und der Gutachter dann einen früheren ‚Leistungseintritt‘ feststellt. Sofern Ihnen also eine EM-Rente bewilligt wird, kann sich das – trotz Abschlag – durch die Zurechnungszeit positiv auf die Höhe auswirken. Wie hoch Ihre EM-Rente ungefähr sein würde, können Sie aus der Ihnen vorliegenden Renteninformation ersehen, die Sie jährlich erhalten. Falls Ihnen keine vorliegt, können Sie sich auch online eine RentenAUSKUNFT anfordern, darin sind die Beträge dann noch zeitnaher und detaillierter dargestellt. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Zusätzlich können Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen, dass der zu versteuernde Anteil einer Rente, auch einer EM-Rente, bis 2040 noch jährlich um 1% steigt. Im Jahr 2019 waren es noch 78%, 2020 80%, ab 2021 jährlich 1% mehr. Sofern eine EM-Rente in Ihrem Fall gar nicht bewilligt werden würde (das kann man ja nicht vorhersagen), bliebe Ihnen dennoch die Möglichkeit, eine vorgezogene Altersente für Schwerbehinderte (mit Abschlag) zu beantragen. Diese Option bleibt Ihnen trotz EM-Rentenantrag. So betrachtet haben Sie also zunächst durch das Antragsdatum 30.03.2020 keine Nachteile. Alles Gute und viel Spaß beim Rechnen :-)
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