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Experten-Antwort

Grundsicherung - Grundrentenzeiten

von Rentner21.05.2021 | 04:23
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7 Antworten

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Bei der Antragstellung in 2021 – Grundsicherung – wird u. a. abgefragt, ob die Grundrentenzeiten erfüllt sind. Wären das die 33 Jahre oder die 35 Jahre? Bereits im Rentenbezug müsste ich bis nahezu Ende des Jahres 2022 auf einen dbzgl. Bescheid und oder Auskunft der Rentenversicherung zuwarten, ob diese obig gen. Zeiten erfüllt. Immerhin wäre der absetzbare monatliche Betrag vom Einkommen Netto - € 233.- in Bezug auf die Grundsicherung bei Erfüllung der Grundrentenzeiten erheblich. Kann die Rentenversicherung formlos angefragt werden, ob in meinem Falle die Grundrentenzeiten erfüllt sind?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Rentner,

grundsätzlich können die Rentenversicherungsträger angefragt werden. Jedoch sollte eine Anfrage nicht vor Ende August/Anfang September erfolgen. Erst ab diesem Zeitraum liegen die technischen Voraussetzungen bei der Deutschen Rentenversicherung vor.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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5 Antworten

Berateram 21.05.2021 | 06:13
Die Grundsicherungsämter müssen die Anfrage zur Erfüllung der Grundrentenzeiten selber an die Rentenversicherung richten. Diese Zeiten werden dann ab dem 01.07.2021 vorrangig ermittelt und den anfragenden Behörden beantwortet.
Rentneram 21.05.2021 | 06:41
Danke Wäre dann bei der Antragstellung - Grundsicherung - anzukreuzen - Ja, Voraussetzung f. d. Grundrente - erfüllt. Ob das hernach stimmig oder nicht - zumindest hätte ich wesentlich früher mein - Ja oder Nein. Da kommt ja auf die Sozialämter - Grundsicherung - jede Menge Verwaltungsaufwand zu. Aber na ja, wir leben in der - BRD - die Verwaltungen müssen ja auch ihre Existenzberechtigung nachweisen.
Schadeam 22.05.2021 | 10:42
Fehler/Schwächen Gesetz das zum 01.01.21 gilt wird erst im Juli 20 beschlossen/verkündet, obwohl Fachleute gewarnt haben, dass die DV technische Umsetzung mindestens 1 Jahr dauern wird. Schon bei Beschluß im Juli 2020 war klar, dass die Mitarbeiter der DRV nicht rechtzeitig geschult werden können. Corona kommt da noch hinzu - aber auch das sollte im Sommer 2020 der Politik bekannt gewesen sein. Für die Umsetzung bedarf es tausender neuer Mitarbeiter (in BaWü ca. 200)die aber nicht von der Straße geholt werden können. Bis die eingestellt und eingearbeitet sind, wird es dauern. Für den Abgleich mit den Steuerdaten müssen neue Programme entwickelt werden, auch da war klar dass das nicht bereits "Anfang 2021 steht". Gerechtigkeitsprobleme, Ermittlung relevanter Einkünfte (z.b. aus Ausland), Umgang mit Rentnern, die Renten aus mehreren Staaten bekommen, andere Behörden müssen Ihre Leistungen anpassen (Sozialämter)......u.v.m....... M.E. ein unsinniges Bürokratiemonster. PS: der user der großspurig verkündet hat, dass er die Programme längst klar hätte, ist eine derartige Kapazität, dass der wohl kaum ein Grundrentenfall sein kann - Ende Ironie
W°lfgangam 22.05.2021 | 15:47
Hallo Rentner, die Grusi-Ämter haben bereits vor 1-2 Monaten den Datenbestand der Grusi-Empfänger an die DRV übermittelt - offensichtlich gehören Sie schon zu diesem Personenkreis, sonst wäre Ihr Name 'Rentner' etwas verwirrend. Das wird dann automatisch seitens DRV geprüft/erledigt /ggf. Grundrentenzuschlag mit neuem Bescheid ab Sie mitgeteilt. ...wenn man Ihre weiteren Fragen sieht, wird es undeutbar - eine Abfrage von Grundrentenzeiten ist mir nicht bekannt. Lediglich im jetzigen Altersrentenantrag/eAntrag, werden spezielle ALG-Zeiten dazu hinterfragt. Gruß w.
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