Hallo Fabian,
bei einem Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht auch parallel ein Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die höhere der beiden Renten wird gezahlt. Dies ist üblicherweise die volle Erwerbsminderungsrente.
Ist ein Hinzuverdienst zu berücksichtigen kommen die unterschiedlichen Regelungen zur Hinzuverdienstgrenze bei diesen Rentenarten zum Tragen, so dass es sein kann, dass die teilweise Erwerbsminderungsrente tatsächlich höher ist und damit gezahlt wird. Bei einer Änderung des Hinzuverdienstes kann sich dies wieder ändern.
Dieser Vergleich wird generell so lange durchgeführt, wie Anspruch auf beide Renten besteht und muss auch nicht beantragt werden.
Die Dauer der Bearbeitung kann sehr unterschiedlich sein und kann im Forum nicht beantwortet werden. Hierzu müssen Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung