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Zur Experten-Antwort springenHallo Sabine,
wie richtig festgestellt sind für die Einkommensanrechnung nur die Kapitaleinkünfte heranzuziehen, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Im Anschluss erfolgt die Umrechnung von Brutto in Netto. Dabei beträgt der Pauschalabzug für Kapitaleinkünften im „Normalfall“ 25%. Die sich daraus ergebenen Nettoeinkünfte würden mit dem aktuellen Freibetrag in Höhe von 950,93€ (bzw. 937,73€ Ost) verglichen werden.
Detaillierte Informationen hierzu können sie dem nachstehenden Link entnehmen.
https://rvrecht-drvwf.prod.bund.drv/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/04_SGB_IV/pp_0001_25/gra_sgb004_p_0018b.html#doc2495636bodyText43
Für weitere Information oder eine individuelle Berechnung wenden sie sich bitte an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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