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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente Kapitaleinkünfte

von Sabine22.07.2022 | 09:36
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, seit 2014 beziehe ich eine Hinterbliebenenrente nach dem neuen Recht (1290 Euro netto). Bisher sonst keine weiteren Einkünfte nebenbei. Nach dem Verkauf meiner Immobilie 2021 erwarte ich nun, nach den anstehenden Zinserhöhungen der EZB, dass es evtl. Kapitaleinkünfte (Zinsen), die oberhalb des Sparerpauschbetrags (801Euro) liegen. Diese wären für mich ,nach dem neuen Recht, auf meine Hinterbliebenenrente anzurechnen und müssten der Rentenvers. mitgeteilt werden. Soweit so gut, das habe ich verstanden. Nun meine Frage: Neben wir an Summe x (vielleicht 600 Euro) liegt über den Sparerpauschbetrag und ich melde sie der RV. Sehe ich es richtig, dass diese Summe- 600 Euro- erst angerechnet wird, nach dem Abzug vom Freibetrag, derzeit 904,62 Euro? Wie wird das berechnet, könnte mir jemand eine Beispielrechnung erstellen, das wäre mir eine große Hilfe, denn ich habe große Angst, dass meine Rente gekürzt wird. Sie ist das Einzige was mir bleibt, wenn das Geld vom Haus mal alle ist. Somit vermeide ich alles, um zu viel Zinsen zu bekommen. Bitte um Hilfe, vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.07.2022 | 12:02

Hallo Sabine,

wie richtig festgestellt sind für die Einkommensanrechnung nur die Kapitaleinkünfte heranzuziehen, die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Im Anschluss erfolgt die Umrechnung von Brutto in Netto. Dabei beträgt der Pauschalabzug für Kapitaleinkünften im „Normalfall“ 25%. Die sich daraus ergebenen Nettoeinkünfte würden mit dem aktuellen Freibetrag in Höhe von 950,93€ (bzw. 937,73€ Ost) verglichen werden.

Detaillierte Informationen hierzu können sie dem nachstehenden Link entnehmen.

https://rvrecht-drvwf.prod.bund.drv/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/04_SGB_IV/pp_0001_25/gra_sgb004_p_0018b.html#doc2495636bodyText43

Für weitere Information oder eine individuelle Berechnung wenden sie sich bitte an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Berndam 22.07.2022 | 10:45
Damit sich was ändert, müssten Sie schon deutlich über 10.000 Euro Einkommen / Jahr kommen, das ist denke ich aktuell unmöglich mit Kapitalerträgen zu erwirtschaften, wenn man nicht gerade Millionär ist. Bei der derzeitigen Inflation würde ich persönlich eher vermieten als verkaufen empfehlen, weil eine Sache immer irgendwas wert sein wird, ein Euro aber nicht unbedingt, jede Generation erlebt eine Inflation...
Berndam 22.07.2022 | 10:49
Seit 01.07. beträgt der Freibetrag bei Witwenrente bei Wohnsitz im Osten 937,73 Euro, sonst 950,93 Euro. Bei Kapitalerträgen sind noch 25% des Ertrages auf die Witwenrente anrechnungsfrei.
Abschlägeam 22.07.2022 | 12:27
Hallo Sabine, kopieren Sie sich diesen Link, dann landen Sie auch nicht auf dem Schreibtisch vom Experten ;-) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Sabineam 23.07.2022 | 09:24
Zitat von Bernd anzeigen
10.000, davon kann ich wohl träumen. Bei den derzeitigen Zinsen werden es wohl nur 200 bis 300 Euro sein, fürs gesamte Jahr, wenn überhaupt. Und derlei Kleckerbeträge muss man angeben, wenn so schon ersichtlich ist, dass es keine Abzüge gibt? Vielen Dank für die Infos an alle!
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