Hallo Lena,
bei Ihrer Altersrente werden sowohl besitzgeschützte Engeltpunkte aus dem Bezug der Erwerbsminderungsrente als auch Entgeltpunkte aus den neu hinzugekommenen Beschäftigungszeiten berücksichtigt. Sofern Entgeltpunkte vor Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung vorliegen, die für die bisherige Erwerbsminderungsrente noch nicht verwendet wurden, fließen auch diese Entgeltpunkte noch in die Berechnung der Altersrente ein.
Genaue Erläuterungen in Ihrem indiduellen Fall sollten Sie sich in einer persönlichen Beratung holen. Sie sollten sich auch eine aktuelle Rentenauskunft mit allen Berechnungsanlagen für die Altersrente zusenden lassen, damit Sie die Berechnungen nachvollziehen können.