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Experten-Antwort

Hochrechnung / Basis der tatsächlichen....

von Nick01.10.2019 | 17:22
104 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, folgende Fragen. 1.) Sollte ich bei der Berechnung der Rente die Form der Hoch- rechnung oder auf die Basis der tatsächlichen erzielten Entgelte beantragen?. 2.)Muss ich einen Beutraszuschuss zur KVdr beantragen?. 3.) Kann ich bei schon gestellten Rentenatrag Änderungen geltend machen (siehe meien 1.Frage). Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.10.2019 | 08:03

Hallo Nick,

zu Ihren Fragen:

1.) Wenn Sie mit Rentenantragstellung bestimmen, dass der verbleibende Zeitraum bis zum Rentenbeginn (max. 3 Monate) hochgerechnet werden soll, werden die Einnahmen für diesen Zeitraum aus dem aus dem Schnitt Ihres (beitragspflichtigen) Entgelts der letzten 12 Kalendermonate davor errechnet. Weicht das tatsächlich erzielte Entgelt dann im nachhinein davon ab, bleibt dies bei der Berechnung der Altersrente außer Betracht. Insofern schließen wir uns den Ausführungen von "KSC" zu diesem Punkt an.

2.) Sofern Sie als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert sind oder sein werden (weil Sie z.B. die Vorversicherungszeit nicht erfüllen oder ein Ausschlussgrund vorliegt), sollten Sie einen Antrag auf Beitragszuschuss stellen. Als Rentner erhalten Sie diesen Zuschuss dann zu Ihrer freiwilligen Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder zu Ihrer privaten Krankenversicherung.

3.)Solange über Ihren Rentenantrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, können Änderungen geltend gemacht werden.

3 Antworten

W°lfgangam 01.10.2019 | 18:53
Zitat von KSC anzeigen
Ergänzend: Oder in der gesetzlichen Krankenversicherung nur die freiwillige KV möglich ist. KVdR-Voraussetzungen nicht erfüllt ODER im Rahmen einer 'Flexirente' vorübergehend bis zum Beschäftigungsende statt Pflicht- freiwillig krankenversichert werden, weil die Beitragsbemessungsgrenze mit Rente und Einkommen überschritten wird, ODER ... Noch zu 1) Ein in der Hochrechnung 'fehlendes' Brutto-Entgelt von 1000 EUR liegt aktuell bei rd. 65 - 75 Cent Netto-Monatsrente, je nach Abschlag bei der Rente. Und ja, wenn ohne Hochrechnung alles schief läuft, kommt erst in 3 Monaten die Rente/mit Nachzahlung. Selbst die Hochrechnung ist keine Garantie für die erste pünktliche Zahlung - sind aber seltene Ausnahmefälle, gefühlt nur jeder 100. Antrag. Gruß w.
KSCam 01.10.2019 | 17:55
1) das ist individuell zu sehen. Haben Sie einen monatlich gleichen festen Lohn, ist die "Hochrechnung" sinnvoll. Bei schwankenden Löhnen und v.a. wenn Sie am Ende des Berufslebens noch Sonderzahlungen erhalten, kann die Hochrechnung nachteilig sein. Wollen Sie die Hochrechnung nicht kann sein dass die erste Rentenzahlung verspätet kommt, weil die DRV dann warten muss bis Ihr Arbeitgeber den letzten Lohn gerechnet und die Meldung gemacht hat. 2) Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert sind, ja. 3) Ja das ist immer möglich.
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