Ich will auch nicht Kündigen solange ich keinen Rentenbescheid habe.[/quote]
Hallo Gabi,
DAS ist - unabhängig vom nachgefragten Sachverhalt und möglichen Optionsmöglichkeiten - völlig untypisch. Wenn ich den Altersentenbeginn vor Augen habe, ist das Arbeitsverhältnis vorher/rechtzeitig zu kündigen (wenn nicht die Regelaltersgrenze ansteht, dann brauchen Sie nicht zu kündigen). Die bei gewünschtem Altersrentenbeginn erforderlichen Bedingungen sind doch lange vorher bekannt - und regelmäßig erfüllt, sonst würde niemand Ihren Rentenantrag für Sie ausfüllen/aufnehmen ;-)
Arbeitsverhältnis/Kündigung + Altersrente sind 2 völlig unabhängige Bereiche. Wenn Sie die Kündigungsfristen nicht einhalten, könnte Ihr AG darauf bestehen, diesen einzuhalten (was interessiert den Ihre Rente, Sie haben Arbeitsvertrag?!) ...was bei Arbeitsverhältnis und Hinzuverdienst etwas unangenehme Folgen für die vorgezogene Altersrente (KÜRZUNG für den Rest des Jahres, und ggf. noch keine Betriebsrente) haben könnte.
Nebenbei: 'Angsthasen wie Sie erleben ich immer wieder "Neee, ich will erst kündigen, wenn ich den Rentenbescheid habe" ...was Folgewirkung sein kann, haben Sie oben gelesen - wenn der AG nicht 'gnädigerweise' einen Auflösungsvertrag mit Ihnen macht – mit ggf. noch nachgehenden/ausstehenden Entgeltzahlungen ← SUPER bei schon (rückwirkend) laufender Altersrente.
Gruß
w.
PS: Sie werden letztendlich 'Glück' haben, da in diesem Jahr noch eine sehr hohe Hinzuverdienstgrenze ohne Rentenkürzung gilt.[/quote]
@W°lfgang: Sie sind ja bekanntermaßen quasi 'Gegner' der 'Flexirente'...
Es ist aber nunmal durchaus möglich, ohne Kündigung des Arbeitsverhältnisses bereits eine vorgezogene Altersrente zu beziehen, letztendlich dafür wurden ja die hierfür notwendigen Paragraphen geschaffen/geändert.
Das hierfür das Einverständnis des Arbeitgebers vorliegt/vorliegen muss/sollte, setze ich dabei voraus.
Im Fall von @Gabi bleibt dann vielleicht eher die Frage, warum sie nicht vorher auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht wurde, z. B. von dem Berater, der ihren Antrag aufgenommen hat. Denn es wird ja bereits bei Antrag auch nach einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis/daraus resultierendem Hinzuverdienst gefragt.
Aber vielleicht hat @Gabi ja den Antrag einfach online abgeschickt, ohne vorherige Beratung, mag sein...
Aber solange sie dann - sobald AU beendet ist - wieder beim Arbeitgeber aufläuft und ihre Arbeit wie zuvor erledigt, ist der Rentenbezug (hier vorgezogene Altersrente, nicht etwa Erwerbsminderungsrente) kein Kündigungsgrund. Außer natürlich, es ist (tarif)vertraglich anders geregelt.
Der Arbeitgeber muss dann aber natürlich dennoch informiert werden, damit er zukünftig die Sozialversicherungsbeiträge weiter korrekt berechnen kann.
Und falls @Gabi gar nicht wieder arbeiten möchte, könnte sie trotz Rente dann ordnungsgemäß kündigen und neben der (Teil)Rente weiter Krankengeld beziehen, oder Resturlaubsanspruch mit Urlaubsentgelt geltend machen. Und muss dann nur darauf achten, dass ab 2022 die Hinzuverdienstgrenze vermutlich wieder auf 6.300,00 EUR gesenkt wird. Und falls tatsächlich kein Nebeneinkommen mehr anfällt, dann die Rente rechtzeitig auf 'volle Rente' umzustellen.