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Experten-Antwort

Krankengeld

von Gabi25.05.2021 | 10:14
46 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe zum 1.6. Altersrente beantragt, aber noch keinen Bescheid. Ich beziehe Krankengeld. Wenn ich den Bescheid erst nach dem 1.6. bekomme muss ich das Krankengeld das ich nach dem 1.6. noch erhalte zurückzahlen ? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Gabi,

wir Ihnen User Schade geraten hat, setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären die Situation. Falls Sie das Krankengeld für Juni ausgezahlt bekommen, muss die Krankenkasse schnellstmöglich mit der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und mitteilen, dass für Juni noch Krankengeld gezahlt wurde. Ihre Krankenkasse rechnet dann direkt mit der Deutschen Rentenversicherung ab.

Beachten Sie bitte folgendes: Wenn die Krankenkasse Ihnen für Juni noch Krankengeld zahlt, kommt die erste Rente erst Ende Juli. Dies sollten Sie bei Ihren finanziellen Planungen beachten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi

entgegen den Ausführungen von "Siehe hier" hat die Krankenkasse auch bei rückwirkender Bewilligung einer Altersrente einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung (§ 103 SGB X):

"Vom Beginn einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters endet nach § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld. Ist über den Rentenbeginn hinaus Krankengeld gezahlt worden und übersteigt dieses die Rentenhöhe, kann die Krankenkasse den überschießenden Betrag nach § 50 Abs. 1 S. 2 SGB V nicht vom Versicherten zurückfordern. Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse bis zur Höhe der rückwirkend bewilligten Rente richtet sich nach § 103 SGB X in Verbindung mit § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 beziehungsweise Nr. 5 SGB V." (zitiert aus den gemeinsamen rechtlichen Anweisungen der Deutschen Rentenversicherung zu § 103 SGB X, Ziffer 3.2)

Darüber hinaus werden Sozialleistungen in § 34 Abs. 3b SGB VI bei den als Hinzuverdienst zu berücksichtigenden Einkommen nicht genannt.

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21 Antworten

Schadeam 25.05.2021 | 10:23
Vorschlag: rufen Sie gleich Ihre Krankenkasse an und klären dieses Problem telefonisch (das nichts mit der DRV und dem Anliegen dieses Forums zu tun hat).
Schade Ergänzungam 25.05.2021 | 10:25
Die Junirente wird ohnehin erst zum 30.06. fällig - das sind noch 5 Wochen Zeit.
Siehe hieram 25.05.2021 | 14:19
Hallo Gabi, wenn Sie aus einer beruflichen Tätigkeit heraus direkt in eine (vorgezogene) Altersrente wechseln, hat die KK keinen Anspruch auf Erstattung des Krankengeldes, so lange Sie dieser Beschäftigung prinzipiell noch nachgehen und nur vorübergehend AU sind, (was Sie ja auch als Altersrentner dürfen), und die KK darf dann auch das KG nicht einstellen. Aber es wird bei der Rente als Hinzuverdienst berücksichtigt. Dieser beträgt für das Jahr 2021 ausnahmsweise (wegen Corona) 46.060,00 EUR, ansonsten 6.300,00 EUR. Sie müssen also der zuständigen DRV mitteilen, dass Sie KG erhalten, damit ein Hinzuverdienst geprüft werden kann. §34 SGB VI Ein Erstattungsanspruch der KK besteht nur, wenn Sie Erwerbsminderungsrente beantragt haben und diese bewilligt wird. §96 a SGB VI, §103 SGB X und folgende
Siehe hieram 25.05.2021 | 16:49
Aha.... grübelgrübel... In diesem Fall wäre ein 'rückwirkender' Anspruch aber lediglich der Monat Juni. Dies würde dann aber bedeuten, dass bei einem Teilrentenbezug der (vorgezogenen) Altersrente der Krankengeldanspruch bestehen bleibt. Insofern wäre dann zu überlegen, ob es sich 'rechnet', auf z.B. 1% der Rente zu verzichten. Was erst ab Folgemonat nach Antrag möglich ist. Sofern dies in Betracht kommt, sollte es also dringend noch vor dem tatsächlichen Rentenbeginn beantragt werden. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Muttertexte/04…
W°lfgangam 26.05.2021 | 17:06
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
hmm ...könnte jetzt noch angeleiert werden, um im Juni Altersrente und KG/Hinzuverdienst parallel zu bekommen. Und rechtzeitig in Vollrente ab Juli wieder umswitchen nicht vergessen. Dumm nur, wenn der Rentenbescheid schon morgen oder Ende Juni kommt, dann würde damit ein riesen Verwaltungskram ausgelöst worden sein und finanziell was gewonnen sein?! Möglich ist vieles, sofern man/frau die Fristen beachtet, aber sinnvoll? ;-) Gruß w.
Siehe hieram 26.05.2021 | 18:34
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Insofern wäre dann zu überlegen, ob es sich 'rechnet', auf z.B. 1% der Rente zu verzichten.
hmm ...könnte jetzt noch angeleiert werden, um im Juni Altersrente und KG/Hinzuverdienst parallel zu bekommen. Und rechtzeitig in Vollrente ab Juli wieder umswitchen nicht vergessen. Dumm nur, wenn der Rentenbescheid schon morgen oder Ende Juni kommt, dann würde damit ein riesen Verwaltungskram ausgelöst worden sein und finanziell was gewonnen sein?! Möglich ist vieles, sofern man/frau die Fristen beachtet, aber sinnvoll? ;-) Gruß w.
Die Überlegung war nicht für nur einen Monat gedacht, sondern falls es sich ab dem 01.06. um eine vorgezogene Altersrente handelt. Da könnte es dann trotz Verwaltungsaufwand sinnvoll sein. Und falls der Bescheid schon unterwegs ist, würde dann bei rechtzeitiger Antragstellung noch in diesem Monat für ab dem 01.06. noch mal umgerechnet werden müssen. Warum sollte man darauf verzichten, wenn es vom Grunde her möglich ist/wäre? ;-)
Schadeam 26.05.2021 | 18:50
an @siehe hier: Frau hätte sich ja auch vorher schlau machen können wenn Sie den letzten Euro auch noch einsacken will und nicht erst 1 Woche vor Rentenbeginn. Es gab doch sicher einen Grund dafür dass sie zum 01.06. in Rente gehen will????? Oder hat sie das ausgewürfelt? Natürlich ist vieles möglich, aber zu welchem Aufwand? Aber dann jammern wenn Bescheide nicht rechtzeitig da sind. Grins
Siehe hieram 26.05.2021 | 18:58
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Weiß nicht, ob es ausgewürfelt wurde :-) Aber irgend jemand hat sich ja dieses Flexirentengesetz ausgedacht. Der ist dann für den Arbeitsaufwand verantwortlich, wenn 'frau' davon erst in letzter Minute was hört. Falls 'mann' übrigens auch ;-)
Gabiam 26.05.2021 | 19:03
Ich habe den Antrag schon Ende März gestellt und kann nichts dafür, dass die Bearbeitung so lange dauert. Es handelt sich um eine vorgezogene Altersrente mit Abzügen. Ich meine auch nicht nur den Juni, was ist wenn im Juli noch kein Bescheid da ist? Ich will auch nicht Kündigen solange ich keinen Rentenbescheid habe. Gruß Gabi
Siehe hieram 26.05.2021 | 19:21
Zitat von Gabi anzeigenausblenden
Das Krankengeld wird erst eingestellt, wenn der Bescheid über eine Vollrente vorliegt. Und dann evtl. rückwirkend verrechnet. Außer Sie beantragen - trotz Arbeitsmehraufwand für wen auch immer - noch bis Ende Mai die Zahlung der vorgezogenen Altersrente als Teilrente (ist möglich zwischen 10-99 %), damit sich dies dann ab Juni auswirkt (auch rückwirkend!). Sofern Ihr Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges aussagt, muss dieser (dann) auch nicht gekündigt werden. Sie dürfen Rente beziehen und arbeiten. Bzw. Krankengeld beziehen, wenn Sie akut arbeitsunfähig sind. Hier noch mal der Link zur Broschüre zur 'Flexirente' https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… bzw. zum Hinzuverdienst bei (vorgezogener) Altersrente https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Siehe hieram 26.05.2021 | 22:36
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ich will auch nicht Kündigen solange ich keinen Rentenbescheid habe.
Hallo Gabi, DAS ist - unabhängig vom nachgefragten Sachverhalt und möglichen Optionsmöglichkeiten - völlig untypisch. Wenn ich den Altersentenbeginn vor Augen habe, ist das Arbeitsverhältnis vorher/rechtzeitig zu kündigen (wenn nicht die Regelaltersgrenze ansteht, dann brauchen Sie nicht zu kündigen). Die bei gewünschtem Altersrentenbeginn erforderlichen Bedingungen sind doch lange vorher bekannt - und regelmäßig erfüllt, sonst würde niemand Ihren Rentenantrag für Sie ausfüllen/aufnehmen ;-) Arbeitsverhältnis/Kündigung + Altersrente sind 2 völlig unabhängige Bereiche. Wenn Sie die Kündigungsfristen nicht einhalten, könnte Ihr AG darauf bestehen, diesen einzuhalten (was interessiert den Ihre Rente, Sie haben Arbeitsvertrag?!) ...was bei Arbeitsverhältnis und Hinzuverdienst etwas unangenehme Folgen für die vorgezogene Altersrente (KÜRZUNG für den Rest des Jahres, und ggf. noch keine Betriebsrente) haben könnte. Nebenbei: 'Angsthasen wie Sie erleben ich immer wieder "Neee, ich will erst kündigen, wenn ich den Rentenbescheid habe" ...was Folgewirkung sein kann, haben Sie oben gelesen - wenn der AG nicht 'gnädigerweise' einen Auflösungsvertrag mit Ihnen macht – mit ggf. noch nachgehenden/ausstehenden Entgeltzahlungen ← SUPER bei schon (rückwirkend) laufender Altersrente. Gruß w. PS: Sie werden letztendlich 'Glück' haben, da in diesem Jahr noch eine sehr hohe Hinzuverdienstgrenze ohne Rentenkürzung gilt.
@W°lfgang: Sie sind ja bekanntermaßen quasi 'Gegner' der 'Flexirente'... Es ist aber nunmal durchaus möglich, ohne Kündigung des Arbeitsverhältnisses bereits eine vorgezogene Altersrente zu beziehen, letztendlich dafür wurden ja die hierfür notwendigen Paragraphen geschaffen/geändert. Das hierfür das Einverständnis des Arbeitgebers vorliegt/vorliegen muss/sollte, setze ich dabei voraus. Im Fall von @Gabi bleibt dann vielleicht eher die Frage, warum sie nicht vorher auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht wurde, z. B. von dem Berater, der ihren Antrag aufgenommen hat. Denn es wird ja bereits bei Antrag auch nach einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis/daraus resultierendem Hinzuverdienst gefragt. Aber vielleicht hat @Gabi ja den Antrag einfach online abgeschickt, ohne vorherige Beratung, mag sein... Aber solange sie dann - sobald AU beendet ist - wieder beim Arbeitgeber aufläuft und ihre Arbeit wie zuvor erledigt, ist der Rentenbezug (hier vorgezogene Altersrente, nicht etwa Erwerbsminderungsrente) kein Kündigungsgrund. Außer natürlich, es ist (tarif)vertraglich anders geregelt. Der Arbeitgeber muss dann aber natürlich dennoch informiert werden, damit er zukünftig die Sozialversicherungsbeiträge weiter korrekt berechnen kann. Und falls @Gabi gar nicht wieder arbeiten möchte, könnte sie trotz Rente dann ordnungsgemäß kündigen und neben der (Teil)Rente weiter Krankengeld beziehen, oder Resturlaubsanspruch mit Urlaubsentgelt geltend machen. Und muss dann nur darauf achten, dass ab 2022 die Hinzuverdienstgrenze vermutlich wieder auf 6.300,00 EUR gesenkt wird. Und falls tatsächlich kein Nebeneinkommen mehr anfällt, dann die Rente rechtzeitig auf 'volle Rente' umzustellen.
W°lfgangam 26.05.2021 | 22:01
Zitat von Gabi anzeigenausblenden
Hallo Gabi, DAS ist - unabhängig vom nachgefragten Sachverhalt und möglichen Optionsmöglichkeiten - völlig untypisch. Wenn ich den Altersentenbeginn vor Augen habe, ist das Arbeitsverhältnis vorher/rechtzeitig zu kündigen (wenn nicht die Regelaltersgrenze ansteht, dann brauchen Sie nicht zu kündigen). Die bei gewünschtem Altersrentenbeginn erforderlichen Bedingungen sind doch lange vorher bekannt - und regelmäßig erfüllt, sonst würde niemand Ihren Rentenantrag für Sie ausfüllen/aufnehmen ;-) Arbeitsverhältnis/Kündigung + Altersrente sind 2 völlig unabhängige Bereiche. Wenn Sie die Kündigungsfristen nicht einhalten, könnte Ihr AG darauf bestehen, diesen einzuhalten (was interessiert den Ihre Rente, Sie haben Arbeitsvertrag?!) ...was bei Arbeitsverhältnis und Hinzuverdienst etwas unangenehme Folgen für die vorgezogene Altersrente (KÜRZUNG für den Rest des Jahres, und ggf. noch keine Betriebsrente) haben könnte. Nebenbei: 'Angsthasen wie Sie erleben ich immer wieder "Neee, ich will erst kündigen, wenn ich den Rentenbescheid habe" ...was Folgewirkung sein kann, haben Sie oben gelesen - wenn der AG nicht 'gnädigerweise' einen Auflösungsvertrag mit Ihnen macht – mit ggf. noch nachgehenden/ausstehenden Entgeltzahlungen ← SUPER bei schon (rückwirkend) laufender Altersrente. Gruß w. PS: Sie werden letztendlich 'Glück' haben, da in diesem Jahr noch eine sehr hohe Hinzuverdienstgrenze ohne Rentenkürzung gilt.
Gabiam 27.05.2021 | 08:15
an Wolfgang. Ich weiß nicht warum man jemand so angreifen muss nur weil man eine vieleicht dumme Frage stellt. Ich hatte keinen Berater und dachte das geht bei über 2 Monaten Bearbeitungszeit nahtlos über die Bühne. Ich dachte naiverweise auch, dass dann das Arbeitsverhältnis mit Rentenbeginn automatisch endet.
W°lfgangam 27.05.2021 | 20:52
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Ich will auch nicht Kündigen solange ich keinen Rentenbescheid habe.[/quote]

Hallo Gabi,

DAS ist - unabhängig vom nachgefragten Sachverhalt und möglichen Optionsmöglichkeiten - völlig untypisch. Wenn ich den Altersentenbeginn vor Augen habe, ist das Arbeitsverhältnis vorher/rechtzeitig zu kündigen (wenn nicht die Regelaltersgrenze ansteht, dann brauchen Sie nicht zu kündigen). Die bei gewünschtem Altersrentenbeginn erforderlichen Bedingungen sind doch lange vorher bekannt - und regelmäßig erfüllt, sonst würde niemand Ihren Rentenantrag für Sie ausfüllen/aufnehmen ;-)

Arbeitsverhältnis/Kündigung + Altersrente sind 2 völlig unabhängige Bereiche. Wenn Sie die Kündigungsfristen nicht einhalten, könnte Ihr AG darauf bestehen, diesen einzuhalten (was interessiert den Ihre Rente, Sie haben Arbeitsvertrag?!) ...was bei Arbeitsverhältnis und Hinzuverdienst etwas unangenehme Folgen für die vorgezogene Altersrente (KÜRZUNG für den Rest des Jahres, und ggf. noch keine Betriebsrente) haben könnte.

Nebenbei: 'Angsthasen wie Sie erleben ich immer wieder "Neee, ich will erst kündigen, wenn ich den Rentenbescheid habe" ...was Folgewirkung sein kann, haben Sie oben gelesen - wenn der AG nicht 'gnädigerweise' einen Auflösungsvertrag mit Ihnen macht – mit ggf. noch nachgehenden/ausstehenden Entgeltzahlungen ← SUPER bei schon (rückwirkend) laufender Altersrente.

Gruß

w.

PS: Sie werden letztendlich 'Glück' haben, da in diesem Jahr noch eine sehr hohe Hinzuverdienstgrenze ohne Rentenkürzung gilt.[/quote]

@W°lfgang: Sie sind ja bekanntermaßen quasi 'Gegner' der 'Flexirente'...

Es ist aber nunmal durchaus möglich, ohne Kündigung des Arbeitsverhältnisses bereits eine vorgezogene Altersrente zu beziehen, letztendlich dafür wurden ja die hierfür notwendigen Paragraphen geschaffen/geändert.

Das hierfür das Einverständnis des Arbeitgebers vorliegt/vorliegen muss/sollte, setze ich dabei voraus.

Im Fall von @Gabi bleibt dann vielleicht eher die Frage, warum sie nicht vorher auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht wurde, z. B. von dem Berater, der ihren Antrag aufgenommen hat. Denn es wird ja bereits bei Antrag auch nach einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis/daraus resultierendem Hinzuverdienst gefragt.

Aber vielleicht hat @Gabi ja den Antrag einfach online abgeschickt, ohne vorherige Beratung, mag sein...

Aber solange sie dann - sobald AU beendet ist - wieder beim Arbeitgeber aufläuft und ihre Arbeit wie zuvor erledigt, ist der Rentenbezug (hier vorgezogene Altersrente, nicht etwa Erwerbsminderungsrente) kein Kündigungsgrund. Außer natürlich, es ist (tarif)vertraglich anders geregelt.

Der Arbeitgeber muss dann aber natürlich dennoch informiert werden, damit er zukünftig die Sozialversicherungsbeiträge weiter korrekt berechnen kann.

Und falls @Gabi gar nicht wieder arbeiten möchte, könnte sie trotz Rente dann ordnungsgemäß kündigen und neben der (Teil)Rente weiter Krankengeld beziehen, oder Resturlaubsanspruch mit Urlaubsentgelt geltend machen. Und muss dann nur darauf achten, dass ab 2022 die Hinzuverdienstgrenze vermutlich wieder auf 6.300,00 EUR gesenkt wird. Und falls tatsächlich kein Nebeneinkommen mehr anfällt, dann die Rente rechtzeitig auf 'volle Rente' umzustellen.

Hmm? ...irgendwie scheinen Sie meine Beiträge seit 2017 dazu nicht gelesen zu haben, es ist genau andersrum. Wo Rente neben einer Beschäftigung _mitgenommen_ werden kann, mache ich auch darauf aufmerksam, welche Möglichkeiten/aber auch 'Gefahren' dabei bestehen. Ein paar Kenntnisse in Arbeits- und Betriebsrenten- und allgemeines Sozialrecht rundet das etwas ab :-) ! > @Gabi: Ich weiß nicht warum man jemand so angreifen muss nur weil man eine vieleicht dumme Frage stellt. Nein die Frage war ganz und gar nicht dumm, aber > Ich hatte keinen Berater und dachte das geht bei über 2 Monaten Bearbeitungszeit nahtlos über die Bühne. Ich dachte naiverweise auch, dass dann das Arbeitsverhältnis mit Rentenbeginn automatisch endet. das ist der Punkt, den ich im Nachhinein kritisiere ...das geht doch automatisch/wie oben schon erwähnt. Es gibt nicht umsonst die kostenfreien Beratungsstellen der DVR, wie auch wissenden kommunale Stellen/Versicherungsämter - nicht umsonst sind das per Gesetz vorgesehene kostenfreie Stellen, die jedem Antragsteller den bestmöglichen Weg in seine Rente aufzeigen - und dafür nun wirklich nur ein paar Minuten für den Sachverhalt brauchen/ /analysieren /einen Vorschlag machen/Ratschläge geben. Wenn man/frau selbst damit aber bis zum Ende wartet/NIE vorher da mal nachgefragt hat (pöhh - ich kann das alleine, ist ja nur ein bisschen Papierkram ;-)), müssen Sie sich nicht wundern, wenn Ihnen hier/in einem Forum mit diversen Meinungen/Erfahrungswissen, etwas Wind entgegenkommt ...hilft vielleicht/sicher anderen, die _vorher_ mal über die künftige Rentensituation nachdenken und die Verhaltensweise/was muss/sollte ich dann machen /dafür beachten <- vorher den Weg zur DRV/Andere suchen, bei diesem komplexen Thema sich beraten zu lassen. Sorry, wenn das (wieder) etwas 'schnoddrig' von mir rüberkommt ...man versucht hier nur nachgehend Ihren Kopf aus dem Brunnen zu ziehen, in den Sie scheinbar gefallen sind und die Situation für Sie noch zu retten, soweit es mit TIPPS aus der Ferne möglich ist :-) Gruß w.
Siehe hieram 27.05.2021 | 21:29
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Hmm? ...irgendwie scheinen Sie meine Beiträge seit 2017 dazu nicht gelesen zu haben, es ist genau andersrum. Wo Rente neben einer Beschäftigung _mitgenommen_ werden kann, mache ich auch darauf aufmerksam, welche Möglichkeiten/aber auch 'Gefahren' dabei bestehen. Ein paar Kenntnisse in Arbeits- und Betriebsrenten- und allgemeines Sozialrecht rundet das etwas ab :-) !

> @Gabi: Ich weiß nicht warum man jemand so angreifen muss nur weil man eine vieleicht dumme Frage stellt.

Nein die Frage war ganz und gar nicht dumm, aber

> Ich hatte keinen Berater und dachte das geht bei über 2 Monaten Bearbeitungszeit nahtlos über die Bühne. Ich dachte naiverweise auch, dass dann das Arbeitsverhältnis mit Rentenbeginn automatisch endet.

das ist der Punkt, den ich im Nachhinein kritisiere ...das geht doch automatisch/wie oben schon erwähnt. Es gibt nicht umsonst die kostenfreien Beratungsstellen der DVR, wie auch wissenden kommunale Stellen/Versicherungsämter - nicht umsonst sind das per Gesetz vorgesehene kostenfreie Stellen, die jedem Antragsteller den bestmöglichen Weg in seine Rente aufzeigen - und dafür nun wirklich nur ein paar Minuten für den Sachverhalt brauchen/ /analysieren /einen Vorschlag machen/Ratschläge geben.

Wenn man/frau selbst damit aber bis zum Ende wartet/NIE vorher da mal nachgefragt hat (pöhh - ich kann das alleine, ist ja nur ein bisschen Papierkram ;-)), müssen Sie sich nicht wundern, wenn Ihnen hier/in einem Forum mit diversen Meinungen/Erfahrungswissen, etwas Wind entgegenkommt ...hilft vielleicht/sicher anderen, die _vorher_ mal über die künftige Rentensituation nachdenken und die Verhaltensweise/was muss/sollte ich dann machen /dafür beachten <- vorher den Weg zur DRV/Andere suchen, bei diesem komplexen Thema sich beraten zu lassen.

Sorry, wenn das (wieder) etwas 'schnoddrig' von mir rüberkommt ...man versucht hier nur nachgehend Ihren Kopf aus dem Brunnen zu ziehen, in den Sie scheinbar gefallen sind und die Situation für Sie noch zu retten, soweit es mit TIPPS aus der Ferne möglich ist :-)

Gruß

w.

@W°lfgang: Sie sind ja bekanntermaßen quasi 'Gegner' der 'Flexirente'...
Hmm? ...irgendwie scheinen Sie meine Beiträge seit 2017 dazu nicht gelesen zu haben, es ist genau andersrum. Wo Rente neben einer Beschäftigung _mitgenommen_ werden kann, mache ich auch darauf aufmerksam, welche Möglichkeiten/aber auch 'Gefahren' dabei bestehen. Ein paar Kenntnisse in Arbeits- und Betriebsrenten- und allgemeines Sozialrecht rundet das etwas ab :-) ! ...
Nicht ganz seit 2017, aber immer wieder kommt durch, dass der Arbeitsaufwand, die dieses Flexirentengesetz mit sich bringt, doch auch aus Ihrer Sicht 'doof' ist. Gestolpert bin ich aber vor allem über Ihren Satz an 'Gabi' "Wenn ich den Altersentenbeginn vor Augen habe, ist das Arbeitsverhältnis vorher/rechtzeitig zu kündigen (wenn nicht die Regelaltersgrenze ansteht, dann brauchen Sie nicht zu kündigen)." Und DAS genau ist dann ja eben nicht der Fall, wenn es um die 'vorgezogene' Altersrente geht, es muss nur auch der Arbeitgeber einverstanden sein, dass er zukünftig einen 'Rentner' beschäftigt. Oder es darf nicht durch Tarifverträge ausgeschlossen sein. Und vielleicht bestärken Sie nun Gabi einfach auch noch mal darin, dass, auch wenn sie sich nicht hat rechtzeitig beraten lassen, es noch 'gerettet' werden kann, allerdings ja nur, wenn sie es bis spätestens 31.05. beantragt, damit es ab 01.06. gilt. Lt. meinem Wissensstand... dürfen Sie aber gern korrigieren ;-)
KSCam 27.05.2021 | 22:01
Liebe/r @Siehe hier, natürlich gibt es mit Flexi jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten und die liebe Gabi könnte mit der kurzfristig gewünschten 99% Rente noch ein paar Monate Krankengeld retten. Aber bedenken Sie auch eines: nicht jeder Bürger will das, manche sind einfach gestrickt und wollen klare Lösungen, bzw. können die komplexen Gedankengänge die wir Berater zum Thema Flexi im Kopf haben nicht nachvolziehen..... Und dann ist auch einfach "manchmal gut"
Niemalsam 28.05.2021 | 06:18
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Aber doch nicht für @siehe hier oder @W°lfgang, die Rentenkoniferen äh oder -koriphäen. Manchmal schon unglaublich, wie eingenommen diese Typen von sich sind. Bei diesen beiden hat man das Gefühl, dass ihr berufliches Wissen ihrem Charakter nachhaltig geschadet hat. Eigentlich sind die beiden eher zu bedauern.
Gabiam 28.05.2021 | 08:28
ich bin dankbar um alle Antworten, aber kapieren tu ichs trotzdem nicht. Wenn ich das Krankengeld nicht zurückzahlen muss, warum muss ich dann Teilrente beantragen. Im schlechtesten Fall krieg ich für Juni dann halt keine Rente mehr bezahlt, aber das Krankengeld kann ich behalten, oder ? Und das Arbeitsverhältnis kann ich ja dann, meinetwegen Ende Juni oder Juli, je nachdem wann der Bescheid kommt mit dem Arbeitgeber ja noch mit Auflösungsvertrag beenden, denke ich. Sehe ich das richtig ? Und noch eins, ich bin dankbar um die Beiträge, habe nicht gewußt dass das Berater sind, finde ich nicht doof, nur von Wolfgang etwas agressiv.
W°lfgangam 28.05.2021 | 16:39
Zitat von Niemals anzeigenausblenden
...wenn Ihnen Wissen und Vermittlung in _Ihrer_ nachgefragten Situation 'schnuppe' ist, werde ich mich gerne an Ihr Statement erinnern, auch wenn ich Sie letztendlich - wie jeden Anderen/von Hartz4 bis DAX-Manager - gleich behandeln würde/da interessiert mich Ihre vorgefertigte Meinung rein gar nichts ...Sie stehen auf der wissenlosen Seite der (Ohn)Macht und knien vor meinem Schreibtisch ;-) Gruß w.
Aloisam 01.06.2021 | 18:21
Zitat von Niemals anzeigenausblenden
Liebe/r @Siehe hier, natürlich gibt es mit Flexi jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten und die liebe Gabi könnte mit der kurzfristig gewünschten 99% Rente noch ein paar Monate Krankengeld retten. Aber bedenken Sie auch eines: nicht jeder Bürger will das, manche sind einfach gestrickt und wollen klare Lösungen, bzw. können die komplexen Gedankengänge die wir Berater zum Thema Flexi im Kopf haben nicht nachvolziehen..... Und dann ist auch einfach "manchmal gut"
Aber doch nicht für @siehe hier oder @W°lfgang, die Rentenkoniferen äh oder -koriphäen. Manchmal schon unglaublich, wie eingenommen diese Typen von sich sind. Bei diesen beiden hat man das Gefühl, dass ihr berufliches Wissen ihrem Charakter nachhaltig geschadet hat. Eigentlich sind die beiden eher zu bedauern.
W*lfgang kann man durchaus als Kenner der Materie bezeichnen, bei Widerspruch allerdings ist er schnell mal auf Krawall gebürstet...
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