Hallo Paul,
medizinische Bewertungen können im Forum nicht vorgenommen werden. Insofern kann hier keine abschließende Antwort gegeben werden.
Grundsätzlich prüft der Rentenversicherungsträger zunächst die vorangige Zuständigkeit für Ihren Rehaantrag. Sollte durch die Reha keine Aussicht auf Besserung Ihres Gesundheitszustandes zu erreichen sein, wird der Antrag wieder an Ihre Krankenkasse zurückgegeben, so dass dort die abschließende Prüfung des Antrags erfolgen kann.