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Experten-Antwort

Krankenkasse hat Rehaantrag an DRV weitergeleitet

von Paul28.08.2022 | 11:26
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7 Antworten

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Ich beziehe eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente auf Grund psychosomatische Probleme. Nun war ist in einer Schmerzklinik akut 16 Tage und aus der Klinik wurde ein Rehaantrag an die Krankenkasse gestellt, Indikation Schmerz mit psychischen und somatischen Ursachen, Punkt 3 bei der Bewilligung meiner EMR. Nun ist folgendes passiert, obwohl ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erhalte und das schon seit 11 Jahren und ich 58 Jahre alt bin, ist der Antrag zu DRV weitergegeben worden. Das will ich nicht! Jemand meinte, das kann ich locker sehen, manchmal ist das so, das so ein Antrag manchmal von drv zur kk und umgekehrt geschickt wird, aber letzendlich muss die Kasse bezahlen und nicht die drv. Stimmt das? Kann ich beruhigt sein? Eine drv finanzierte Reha würde ich natürlich aus naheliegender Gründen ablehnen, aber ich bin irritiert über das Verfahren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul,

medizinische Bewertungen können im Forum nicht vorgenommen werden. Insofern kann hier keine abschließende Antwort gegeben werden.

Grundsätzlich prüft der Rentenversicherungsträger zunächst die vorangige Zuständigkeit für Ihren Rehaantrag. Sollte durch die Reha keine Aussicht auf Besserung Ihres Gesundheitszustandes zu erreichen sein, wird der Antrag wieder an Ihre Krankenkasse zurückgegeben, so dass dort die abschließende Prüfung des Antrags erfolgen kann.

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6 Antworten

So oder soam 28.08.2022 | 12:13
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Ist das nicht egal, wer die Reha löhnt, steht am Ende nicht immer eine Sozialmedizine Gesamtbeurteilung? Nächste Frage, sollte in diesem Fall tatsächlich die DRV die Reha sponsorn, ist wohl auch bei 58/11 tatsächlich von einer rehabilitativen Behebung der Erwerbsminderung auszugehen, sprich sollte die DRV bewilligen, hat der FSer ein Problem?!
Schadeam 28.08.2022 | 11:40
Die DRV wird den Antrag wahrscheinlich ablehnen. Sie wäre nur dann zuständig wenn zu erwarten ist, dass sich Ihre Erwerbsminderung soweit verbessern könnte, dass die Rente möglicherweise nach der Reha entfallen könnte, weil Sie wieder erwerbsfähig sind. Das dürfte aber nach allen Erfahrungen bei einem 58 Jährigen, der seit 11 Jahre die Rente ohne Befristung bekommt, eher nicht zu erwarten sein. Nach meinen Dafürhalten wäre hier eher die Kasse für eine Reha zuständig.
DRV und Rehaam 28.08.2022 | 12:24
Wenn Sie eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bekommen, können Sie nur in bestimmten Fällen über die Deutsche Rentenversicherung eine Reha beantragen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinis…
Paulam 28.08.2022 | 19:35
Zitat von So oder so anzeigenausblenden
Die DRV wird den Antrag wahrscheinlich ablehnen. Sie wäre nur dann zuständig wenn zu erwarten ist, dass sich Ihre Erwerbsminderung soweit verbessern könnte, dass die Rente möglicherweise nach der Reha entfallen könnte, weil Sie wieder erwerbsfähig sind. Das dürfte aber nach allen Erfahrungen bei einem 58 Jährigen, der seit 11 Jahre die Rente ohne Befristung bekommt, eher nicht zu erwarten sein. Nach meinen Dafürhalten wäre hier eher die Kasse für eine Reha zuständig.
Ist das nicht egal, wer die Reha löhnt, steht am Ende nicht immer eine Sozialmedizine Gesamtbeurteilung? Nächste Frage, sollte in diesem Fall tatsächlich die DRV die Reha sponsorn, ist wohl auch bei 58/11 tatsächlich von einer rehabilitativen Behebung der Erwerbsminderung auszugehen, sprich sollte die DRV bewilligen, hat der FSer ein Problem?!
Oh nein das ist überhaupt nicht egal….sollte die drv die Reha bewilligen werden ich natürlich diese nicht antreten
Valzuunam 30.08.2022 | 20:44
1. Durch die Abgabe ist die DRV als zweitangegangen Träger in jedem Fall zuständig, auch dann wenn der Rehabedarf „nur“ nach den Vorschiften des SGB V (Krankenkassenrecht) oder anderer Rehaträger besteht. Sie kann sich das Geld in dem Fall beim eigentlich Zuständigen zurückholen, aber davon merken Sie nichts. 2. Als Rentenbezieher treffen Sie im Übrigen die „ganz normalen“ Mitwirkungspflichten, dazu gehört auch eine Reha anzutreten, wenn dadurch die Erwerbsminderung voraussichtlich beseitigt werden kann. Kommen Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Rente allein deshalb weg. Und zwar viel einfacher als es mit einer medizinischen Prüfung möglich wäre.
Paulam 30.08.2022 | 20:08
Aber ich kann ja auch jederzeit ablehnen, sollte die drv eine Bewilligung der Reha leisten, nicht? Ich bin nicht verpflichtet, die Reha dann anzutreten?
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