Hallo Valentine,
eine Wunschteilrente von z.B. 99 % kann man beantragen als Altersrentner. Altersrentner haben aber generell keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Es ist daher nicht zu empfehlen, Teilrente zu beantragen, um Kurzarbeitergeldanspruch zu erhalten. Ob es eventuell doch Ausnahmen gibt, kann Ihnen die Agentur für Arbeit beantworten. Kurzarbeitergeld ist keine Leistung der Rentenversicherung, daher können wir auch keine definitive Aussagen zu Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld treffen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung