Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Valentine,
eine Wunschteilrente von z.B. 99 % kann man beantragen als Altersrentner. Altersrentner haben aber generell keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Es ist daher nicht zu empfehlen, Teilrente zu beantragen, um Kurzarbeitergeldanspruch zu erhalten. Ob es eventuell doch Ausnahmen gibt, kann Ihnen die Agentur für Arbeit beantworten. Kurzarbeitergeld ist keine Leistung der Rentenversicherung, daher können wir auch keine definitive Aussagen zu Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld treffen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Dies bitten wir Sie nochmals mit der Agentur für Arbeit als Leistungsträger für Kurzarbeitergeld zu klären.
Was die Wunschteilrente betrifft, kann diese bei allen Altersrenten (Regelaltersrente und vorgezogene Altersrenten) beantragt werden.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ja. Nach schon längerer Rückkopplung mit meiner PA: "pass bei der Flexirente/Vollrente auf, dann wird nur noch der ermäßigte KV-Beitrag vom AG berücksichtigt = kein Anspruch auf KG". Vorausschauend bei einem 'längeren' Zeitraum bis Beschäftigungsende/ggf. bis zur viel späteren Regelaltersgrenze immer die (nur) 99-%-Teilrente im Blick haben!. Gruß w. PS: @Schade "Sorry, aber die gegebene Expertenauskunft halte ich für äußerst bedenklich / ziemlich daneben. Ein Altersvollrentner erhält kein KuG, ein Teilrentner aber sehr wohl." THX für den Hinweis ...die Experten-Antwort(en) der letzten Tage hatte mich in meinem Wissen doch etwas verunsichert - wo ich doch schon mehrere KuG-Empfänger in die Flexi/99%-TeilRente 'geschickt‘ habe – aufgrund anderer/schlüssiger Informationen. Gruß w.Sorry, aber die gegebene Expertenauskunft halte ich für äußerst bedenklich / ziemlich daneben. Ein Altersvollrentner erhält kein KuG, ein Teilrentner aber sehr wohl. M.E. drängt sich derzeit vor allem in den Fällen, in denen der erlaubte Coronazuverdienst von 44.590 ausgeschöfpt wird, sehr wohl die Frage auf ob KuG läuft oder bevorstehen könnte. Und im Zweifel wähle ich als Berater und Kunde in diesen Fällen immer die 99% Teilrente, weil der Kunde dann neben seiner 99% Rente den vollen Lohn/KuG bekommen kann. Nimmt er die volle Rente bekommt er möglicherweise das KuG nicht, bzw. muss es irgendwann zurückzahlen, wenn der Sachverhalt auffliegt und festgestellt wird dass KuG neben der Vollrente zu Unrecht bezogen wurde. Kann ein böses erwachen geben und der Berater steht (zumindest moralisch) blöd da mit seiner Aussage. PS: wurde bei uns im Haus gestern in einer internen Beraterschulung so "gelehrt" und ergibt sich aus aus den "Anweisungen".......Ist das bei Krankengeldzahlung genauso?
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