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Experten-Antwort

Mal eine blöde Frage?

von Otto21.10.2021 | 05:59
2361 Ansichten
7 Antworten

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Jetzt vielleich mal eine blöde Frage. Wenn man als Rentner (Deutsche rentenversicherung) steuerpflichti ist, wird die Steuer dann automatisch von der monatlichen Rentenauszahlung abgezogen? LG Otto

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2021 | 09:11

Hallo Otto,

Renten werden unversteuert an den Rentner ausgezahlt. Ob und in welcher Höhe ggf. Steuern von einem Rentner zu zahlen sind, kann nur durch das Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein ermittelt werden.

6 Antworten

santanderam 21.10.2021 | 06:18
Dass es Steuervorauszahlungen in der Rente überhaupt gibt, liegt daran, dass hier die Einkommensteuer – anders als beim Lohn – nicht direkt von den Alterseinkünften abgezogen wird. Die Vorauszahlungen sind Abschlagszahlungen im Hinblick auf die voraussichtlich fällige Steuer (die sogenannte Steuerlast) des laufenden Jahres. Sie verhindern, dass Rentner:innen die gesamte Steuer für das Jahr auf einen Schlag begleichen müssen. Insofern sind die Steuervorauszahlungen also nicht per se schlecht. Wer muss in der Rente nun aber Steuern vorauszahlen? Grundsätzlich gilt: Wer in Rente ist und jährlich mehr als 400 Euro Steuern zahlt, muss Vorauszahlungen leisten. Sie bekommen in diesem Fall entweder zusätzlich zum Steuerbescheid auch einen sogenannten Vorauszahlungsbescheid von Ihrem Finanzamt. Darin wird der Betrag festgelegt, der fortan vierteljährlich als Vorauszahlung für die Einkommensteuer gezahlt werden muss. Oder die zu zahlenden Vorauszahlungen sind direkt auf Ihrem Einkommensteuerbescheid aufgeführt. Die Vorauszahlungen, die Sie leisten, werden später auf die Jahressteuerschuld angerechnet.
Klugpuperam 21.10.2021 | 07:23
Die Rentenversicherung kennt Ihre Steuermerkmale nicht, daher wird (seutens der DRV) nichts von der Rente abgeführt. Das Finanzamt wird über die Rente informiert. Den Rest fechten Sie bitte selbst mit dem Finanzamt aus.
Steueram 21.10.2021 | 07:21
Um direkt auf die Frage zu antworten, ohne schmückendes und häufig verwirrendes Beiwerk. Nein die Steuern werden nicht direkt von der Rente einbehalten. Sie müssen im Nachhinein über einen Lohnsteuerjahresausgleich Ihre Steuerlast vom Finanzamt berechnen lassen.
Siehe hieram 21.10.2021 | 08:07
Einen Lohnsteuerjahresausgleich kann man als Rentner nicht machen lassen. Dies kann (unter hier nicht weiter zu erläuternden Umständen) nur ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter. Korrekterweise wird also eine 'Einkommensteuererklärung' benötigt. Ein Rentner ist verpflichtet diese abzugeben, wenn der zu versteuernde Anteil seiner Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Im Jahr 2020 waren das 9.408,00 EUR und 9.744,00 EUR für das Jahr 2021 (jeweils für Ledige). Und auch wenn außer der Rente noch andere Steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden, die zusammen mit dem steuerpflichtigen Anteil der Rente diesen Grundfreibetrag übersteigen. Ob dann aber tatsächlich Steuern zu bezahlen sind, hängt auch davon ab, welche Kosten steuermindernd geltend zu machen sind. Einen kleinen Überblick hierzu finden Sie hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbeste… Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet üblicherweise zum 31.07. eines Jahres und wurde für das Jahr 2020 verlängert bis zum 31.10.2021
Alexam 22.10.2021 | 12:50
Zitat von Siehe hier anzeigen
Um direkt auf die Frage zu antworten, ohne schmückendes und häufig verwirrendes Beiwerk. Nein die Steuern werden nicht direkt von der Rente einbehalten. Sie müssen im Nachhinein über einen Lohnsteuerjahresausgleich Ihre Steuerlast vom Finanzamt berechnen lassen.
Korrekterweise wird also eine 'Einkommensteuererklärung' benötigt. Ein Rentner ist verpflichtet diese abzugeben, wenn der zu versteuernde Anteil seiner Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Im Jahr 2020 waren das 9.408,00 EUR und 9.744,00 EUR für das Jahr 2021 (jeweils für Ledige).
Aber ab welcher konkreten Rentenhöhe bitte muss eine 'Einkommensteuererklärung' abgegeben werden? Und gibt es da Unterschiede zwischen der Erwerbsminderungsrente und der Altersrente?
Siehe hieram 22.10.2021 | 19:46
Zitat von Alex anzeigen
Korrekterweise wird also eine 'Einkommensteuererklärung' benötigt. Ein Rentner ist verpflichtet diese abzugeben, wenn der zu versteuernde Anteil seiner Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Im Jahr 2020 waren das 9.408,00 EUR und 9.744,00 EUR für das Jahr 2021 (jeweils für Ledige).
Aber ab welcher konkreten Rentenhöhe bitte muss eine 'Einkommensteuererklärung' abgegeben werden? Und gibt es da Unterschiede zwischen der Erwerbsminderungsrente und der Altersrente?
Das kann man so 'pauschal' nicht beantworten. Da dies auch vom Rentenbeginn abhängt. Ein Rentner, der seit dem Jahr 2020 eine Rente erhält, hat einen zu versteuernden Anteil von 80 %, ein anderer bezieht seine Rente schon seit 2005 und sein zu versteuernder Anteil ist 50 %. Da müssten Sie bitte selbst etwas rechnen. Den zu versteuernden Anteil Ihrer Rente finden Sie in der Tabelle des § 22 EStG. Die Steuerpflicht gilt für alle dort aufgeführten Rentenarten, also auch für eine EM-Rente. Falls Sie EM-Rentner sind, lesen Sie bitte auch diesen Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsm… Steuerfragen werden ansonsten von einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt direkt beantwortet.
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