Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Fritz,
sollten Sie über die Ausführungen von „Abschläge“ hinausgehende Fragen zur Berechnung Ihrer Rente haben, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Wenn Sie kurz vor dem Wechsel in die Altersrente stehen, können Sie eine entsprechende Probeberechnung der Altersrente beantragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
LiebeUser,
weil ich erneut zahlreiche Einträge löschen musste, schließe ich den Thread und bitte umVerständnis.
Ihr
Admin
Liebe User,
ich habe einige unsachliche KOmmentare gelöscht.
Viele Grüße
Ihr Admin
dann müsste also 'Fritz' die Berechnungsunterlagen auf jeden Fall anfordern wenn er weiter rechnen will und 'HiergibtsKekse' evtl. auch (Rentenbeginn nicht bekannt). Da diese Daten aber abgespeichert sein müssten (??) dürfte das dann dennoch schneller erledigt werden können als eine Probeberechnung (die ohnehin erst zeitnah vor einem tatsächlich möglichem Umwandlungstermin angefordert werden sollte, denn wenn die Jahre vorher bestellt wird, ist die auch nicht genauer, als wenn man selbst rechnet)bei der Berechnung einer EM-Rente werden die bis vor dem Leistungsfall erworbenen EP berücksichtigt. Hierbei werden in einer Günstigerprüfung vier Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung 'ausgeklammert' (Einkommenseinbußen durch schon verkürzte Arbeitszeit, Kranken- oder ALG wegen der sich verschlechternden Gesundheit werden also berücksichtigt) und dann mit den für Sie besseren Werten weiter gerechnet. Die Höhe dieser EP und auch die der nachfolgenden können Sie in Ihrem Rentenbescheid ersehen.Ergänzend: Schön wär's. Die detaillierten Berechnungsanlagen für die EP liegen schon seit Jahren keinem Bescheid mehr bei, muss man separat anfordern. Vielleicht gibt es im eAntrag ja mal ein Auswahlfeld zum Umfang des Bescheides: [ ] einfach, 1 Blatt [ ] kompakt, wie bisher [X] vollständig, mit allen Berechnungsanlagen Gruß w.
... Ergänzend: Schön wär's. Die detaillierten Berechnungsanlagen für die EP liegen schon seit Jahren keinem Bescheid mehr bei, muss man separat anfordern. Vielleicht gibt es im eAntrag ja mal ein Auswahlfeld zum Umfang des Bescheides: [ ] einfach, 1 Blatt [ ] kompakt, wie bisher [X] vollständig, mit allen Berechnungsanlagen Gruß w.Ja, das wäre wirklich zu begrüßen. Die genaue "Motivation" dahinter vestehe ich nicht wirklich. Will die DRV nur Papier sparen? Oder möchte man die detaillierte Berechnung nicht mitschicken, weil man meint, das würden die Menschen sowieso nicht verstehen? Oder möchte man sich die Zeit und Arbeit sparen wegen der mit Sicherheit zahlreich eingehenden Fragen, wenn diese nicht ganz trivialen Berechnungen von den Kunden gelesen werden? Ohne diese Infos kann man natürlich auch kaum nachvollziehen, ob vielleicht irgendwo Fehler enthalten sind. Soll ja sogar bei der DRV mal vorkommen... :-)
Nochmals danke für Ihre Rückmeldung. Das Thema mit der Neuberechnung des Rentenfreibetrages in Euro beim Wechsel in die Altersrente ist soweit klar. Der ursprüngliche prozentuale Rentenfreibetrag aus der EM-Rente bleibt erhalten, er wird aber zum Wechselzeitpunkt auf die dann aktuelle Bruttorente angewendet und es gehen deswegen auch alle Rentenerhöhungen mit ein, die seit dem ursprünglichen EM-Rentenbeginn aufgelaufen sind. Je später man die Rente wechselt, umso mehr Erhöhungen gehen mit ein und erhöhen damit auch den neuen Rentenfreibetrag in Euro. Ich glaube verstanden zu haben, dass bei der Ermittlung der Differenz aus den persönlichen EP nach EM-Rentenbeginn und den EP aus der Zurechnungszeit granularer als pro Jahr gerechnet werden muss, nämlich auf Monatsbasis. Das rückwirkende Datum des Leistungsfalls (erster Tag der AU) war bei mir im Juni 2018. Der EM-Rentenbeginn war im Juni 2019 (rückdatiert auf den Reha-Antrag), also ein Jahr später. Den EM-Rentenbescheid erhielt ich erst im Juni 2020. In diesen 2 Jahren von Juni 2018 bis Juni 2020 habe ich ziemlich genau 6 persönliche EP erhalten aus Lohnfortzahlung, Krankengeld, ALG 1 und noch zweimal freiwilligen Rentenausgleichzahlungen. Für den gleichen Zweijahres-Zeitraum werden zeitlich parallel aus Zurechnungszeiten ca. 3,3 Entgeltpunkte zuerkannt für diese ca. 24 Monate. Ohne die beiden höheren Renten-Ausgleichszahlungen (jeweils eine pro Jahr) hätte sich wohl keine Erhöhung ergeben, weil die monatlichen EP aus Krankengeld- und später ALG 1-Rentenbeiträgen kaum die monatlichen EP aus der Zurechnungszeit überstiegen hätten. Nach Juni 2020 sind keine persönlichen Entgeltpunkte mehr hinzugekommen (weil ja dann auch nichts mehr aus dem ALG1 eingezahlt wurde in die Rentenkasse.) Ich vermute darum, dass jetzt die Differenz aus diesen beiden Werten, also ca. 2,7 Entgeltpunkte, tatsächlich noch zu einer Rentenerhöhung beim Wechsel aus der EM-Rente in eine vorgezogene SB-Rente (oder auch spätere Rente) führen würde, ggf. noch mit 10,8 Prozent Abschlag bei einer um 3 Jahre vorgezogenen SB-Rente, falls ich mit dem Wechsel nicht bis zur Regelaltersgrenze warte. Kann natürlich auch sein, dass ich das immer noch nicht verstanden habe und völlig falsch liege :-) Das macht dann aber auch nichts, dann gedulde ich mich eben noch ein paar Jährchen und lasse dann von der DRV eine Proberechnung erstellen. Ihnen nochmals vielen Dank!...Hallo HiergibtsKekse, vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung. Zu Ihrer Nachfrage: .... Und weshalb Sie dann so spät wie möglich umwandeln sollten (steuerrechtlich) können Sie sich ja hier schon einmal anschauen ....
Tja, dann bin ich wohl ein recht „unnormaler“ DRV-Versicherter. Aber ein paar von denen muss es ja auch geben :-) Muss ja nicht gleich ein Rente nach dem Fremdrentengesetz sein. Ich freue mich dann schon auf meinen Papierstapel, wenn es soweit ist. Und Steuererklärungen mache ich auch recht gerne. Ob ich mir wohl einen guten Arzt suchen sollte … :-)gefühlte 90% der Kunden liest eh maximal die 1. Seite und für all die ist die Berechnungsanlage "für die Katz". Schon bei der Rentenauskunft schaffen es etwa 50% aller Kunden nicht die 4 Rentenarten zu sortieren und für sich zu prüfen was jetzt passt. Vom Versicherungsverlauf und die Zahlen darin mit den Jahresmeldungen zu vergleichen, will ich gar nicht reden. Gestern hat eine liebe Kundin auf ein Anschreiben aus 2009 endlich reagiert und heute kam einer mit einer Anfrage aus dem Jahr 2014. Was will ich dazu noch sagen?...heute 1 cm Papier/Rentenauskunft auf den Tisch gelegt. War nur eine Komplettberechnung mit/ohne FRG-Zeiten. Sollte da noch eine zwischen-/überstaatliche Berechnung eingebaut werden, sehe ich den Kunden hinter dem Block Papier gar nicht mal ;-) > Gruß w.
Und davon mal ganz abgesehen, was soll uns das sagen, wenn Bescheide von Sozialversicherungen angeblich nicht einmal mehr für Rentenberater und Experten nachvollziehbar sein sollten? Meine Erfahrung widerspricht dem.Wenn man die Detail-Rechungen dann aber auf Anforderung erhält, ist das ja okay. Wenn sich die Mehrheit der Rentner dafür nicht interessiert sollte, bitte sehr, das ist dann deren Sache. Wie heißt es so schön: "wer nichts weiß, muss alles glauben".
Wer hat denn behauptet, dass Rentenberater und Experten Bescheide nicht nachvollziehen können? Niemand! Diese Bescheide dann in der Kürze der Zeit Laien dann verständlich zu erläutern, ist oft eine mehr als schwierige Mission. Sie sollten daher Beiträge nicht nur in Ihrem Sinne interpretieren. Ob Sie persönlich dann tatsächlich alles so verstehen, wie Sie behaupten oder aber nur glauben, bleibt mal dahingestellt. Bei vielen ist ist gerade das dann häufig mehr Schein als Sein. Meine Erfahrung! Im Übrigen. Wieviel Fragende sind der Ihrer Meinung nach in Finanz- und Versicherungsmathematik vorbelastet?Insbesondere freut sich aber die Beraterin oder der Berater, Ihnen dann den Bescheid erklären zu dürfen, so dass Sie danach zumindest glauben, etwas verstanden zu haben.Nun ja, ich habe mich allerdings durchaus schon durch komplette Rentenbescheide und die detaillierten Rentenberechnungen (Gesamtleistungsbewertung, Grundbewertung, Vergleichsbewertung, belegungsfähige Kalendermonate etc.) durchgearbeitet. Dass das nicht trivial ist, ist allerdings wahr. Wenn man sich aber den Spaß gönnen will und vielleicht auch beruflich schon "vorbelastet" ist im Bereich Finanz- oder Versicherungsmathematik, sind diese Berechnungen dann schon nachvollziehbar. In einer Viertelstunde ist das allerdings nicht erledigt:-) Und davon mal ganz abgesehen, was soll uns das sagen, wenn Bescheide von Sozialversicherungen angeblich nicht einmal mehr für Rentenberater und Experten nachvollziehbar sein sollten? Meine Erfahrung widerspricht dem.
Ihre Vermutungen und Annahmen sind irrelevant und führen zu nichts. Einen schönen Tag noch.Und Sie glauben, was Sie von sich geben, wäre inhaltsvoller? Irrtum!
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