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Experten-Antwort

Minijob nicht gepackt. Info an DRV?

von Sepp14.09.2021 | 09:59
48 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Leider packe ich meinen Minijob nach 4 Wochen einfach nicht. Falle immer wieder wg. Gesundheitlichen Gründen aus. Lasse mir zwar immer eine Krankmeldung ausstellen, jedoch habe ein schlechtes Gewissen. Nun überlege ich, diesen aufzugeben. Also zu kündigen. Muß ich dies der DRV mitteilen? Oder teilt das der Arbeitgeber der DRV mit? Oder sollte man sich lieber kündigen lassen? Ich habe ja eine Arbeitsmarktrente. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sepp,

wenn es zu einer Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt, sind Sie verpflichtet dies der DRV mitzuteilen. Sollte es Ihnen wieder besser gehen und Sie nehmen dann erneut eine Beschäftigung auf, ist dies ebenfalls anzugeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Galghenhumoram 14.09.2021 | 10:20
So wie die Aufnahme mitgeteilt wurde, so sollte auch die Aufgabe mitgeteilt werden. Und da nach ihrer Aussage eine Arbeitsmarktrente geleistet wird, sollte vielleicht in Erwägung gezogen werden, aufgrund der Aufgabe/Kündigung unter Vorlage entsprechender ärztlicher Unterlagen die volle EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen zu beantragen. Es könnte ja schliesslich sein, dass die Gesundheit nun so runter ist, dass die Volle aus gesundheitlichen Gründen zu leisten wäre.
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