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Experten-Antwort

Möglichkeit Familienreha

von Blümchen26.05.2021 | 14:29
352 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrtes Team, meinen Mann wurde zu einer Reha geraten da er seit mehreren Jahren unter verschiedenen Krankheiten leidet und mehrmals im Jahr arbeitsunfähig ist. Erst Asthma, Sarkoidose jetzt mittelschwere Depression, fatigue syndrom. Unser älteree Sohn hat Ads und eine Fehlstellung der Füße (Spitzfussgang) ist auch in Physiotherapie. Der jüngste Sohn leidet unter Allergien. Die ganze Familie leidet psychisch sehr unter dieser Situation. Für mich als Mutter ist die Kraft auch bald zuende da ich aus diesen Gründen alles alleine stemmen muss. Meine Frage hierzu wäre ob wir zusammen eine Familienreha beantragen können und welche Anträge wir hierfür brauchen. Mein Mann hat schon Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.05.2021 | 15:08

Hallo Blümchen,

die Familienorientierte Rehabilitation ist eine Form der Leistungen zur Kinderrehabilitation, bei der ein besonders schwer chronisch krankes Kind im Einzelfall von seinen Familienangehörigen begleitet wird. Eine Familienorientierte Rehabilitation kommt insbesondere bei krebs-, herz-, mukoviszidosekranken Kindern oder nach Organtransplantationen in Betracht.

Entscheidend ist, dass die Erkrankung des Kindes die Alltagsaktivitäten der Familie erheblich beeinträchtigt. Die Familienorientierte Rehabilitation will somit der besonderen Belastungssituation und der familiären Bedarfslage Rechnung tragen.

Sofern die Voraussetzungen für eine familienorientierte Rehabilitation nicht vorliegen, gibt es folgende Alternativen:

Besteht sowohl für den Ehemann als auch für Sie als Ehefrau ein eigener Rehabilitationsbedarf, ist für jeden Ehepartner ein gesonderter Antrag zu stellen mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren des anderen Ehepartners.

Bei einem Rehabilitationsbedarf der Mutter bzw. des Vaters besteht die Möglichkeit, ein Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit in die Rehabilitationseinrichtung zu nehmen. In solchen Fällen ist vom zuständigen Rentenversicherungsträger zunächst anhand eines Formantrages der Anspruch auf Haushaltshilfe zu prüfen. Als Begleitperson nimmt das Kind allerdings regelmäßig keine eigenen therapeutische Interventionen in Anspruch.

Besteht bei dem Kind ebenfalls ein Rehabilitationsbedarf ist ein eigener Antrag auf Kinderrehabilitation unter Hinweis auf die bereits laufenden Verfahren der Eltern erforderlich. Bei Bewilligung der Rehabilitationsanträge ist dann zu prüfen, ob die gemeinsame Unterbringung in einer Rehabilitationseinrichtung möglich oder die Rehabilitation für Mutter / Vater und Kind zeitgleich in verschiedenen Rehabilitationseinrichtungen durchzuführen ist.

Die Vordrucke können Sie entweder bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern oder auf unserer Internetseite herunterladen. Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag / die Anträge direkt online zu stellen. Dafür steht Ihnen dieses Antragstool zur Verfügung:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Winteram 26.05.2021 | 14:52
Hallo Blümchen Inwieweit es zur gemeinsamen stationären Reha die Möglichkeit gibt, wird sich wohl erst nach einer Beantragung herauskristallisieren. Bedenken Sie jedoch, dass in der Regel die Rehakliniken zugehörig auf einzelne Diagnosen fachspezifisch aufgegliedert sind. Ob nun alle Diagnosen der einzelnen Familienmitglieder in einer Rehaklinik auch behandelt werden könnten, bliebe ggf vorab zu klären. Alternativ bliebe zu überlegen, für sie alle eine über die KK zu beantragende "Vorsorgekur" anzustreben. Dazu suchen sie sich selber einen geeigneten Kurort (an dem für jeden die passende Möglichkeit der notwendigen Behandlungen gegeben ist) und eine passende Unterkunft (zB eine Feruenwohnung) aus. Die KK würde, bei Bewilligung, für jeden von Ihnen einen festen Tagessatz zusteuern. Alles Gute
Siehe hieram 26.05.2021 | 15:19
Hallo Blümchen, grundsätzlich ist es unter bestimmten Voraussetzungen zwar auch möglich, dass die gesamte Familie in eine Reha/Kur gehen kann. Es scheint aber so, dass bei Ihrem Mann die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, somit würde hier dann vorrangig eine Reha bezüglich einer Wiederherstellung dieser Erwerbsminderung zu beantragen sein Leistungsträger DRV). Hier sind Kinder dann eigentlich nicht mit 'vorgesehen'. Aber überlegen Sie doch auch die Option, dass Sie (dann) selbst mit Ihren Kindern eine 'Mutter/Kind-Kur' machen könnten, die auch Sie wieder stabilisiert. Ob dies zeitlich tatsächlich zusammenpasst, hängt sicher auch von den Kapazitäten der Kliniken ab. Geeignete Kliniken finden Sie z.B. hier https://www.kur.org/klinikfinder/klinikfinder/… Wenn Sie akut mit Ihrer Situation überfordert sind, sollten Sie sich auch noch bei Ihrer Krankenkasse wegen einer vorübergehenden 'Haushaltshilfe' erkundigen. Da gibt es auch Möglichkeiten. Alles Gute!
Blümchen am 26.05.2021 | 15:37
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung Einen schönen Tag
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