Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Mütterrente

von mutter04.04.2014 | 14:31
2118 Ansichten
7 Antworten
ich habe gehört, dass man Widerspruch einlegen soll, wenn der Rentenbescheid über die neue Mütterrente kommt, da diese ja anscheinend verfassungswidrig sein soll. Es gibt nämlich noch immer einen Unterschied für vor 1992 geborene Kinder und für nach 1992 geborene. ( 3 EGP zu dann ab 1.7. nur 2 EGP) .Stimmt das ? Vielen Dank.

7 Antworten

W*lfgangam 04.04.2014 | 14:47
Hallo mutter, stimmt, vor 1992 geborene Kinder sind älter ;-) Die bisherige Regelung 1 zu 3 EP ist schon nicht verfassungswidrig, wurde vor weit 20 Jahren entsprechend 'verurteilt'. ...wer hat denn das (neue) Gerücht in Umlauf gebracht? Gruß w.
KSCam 04.04.2014 | 14:57
Jetzt gibt es nach über 20 Jahren endlich eine "gerechtere Regelung" als die bisherige und wir denken in unserer "Gier nach mehr" gleich wieder an Massenwidersprüche.... Klar, irgendeine Mutter wird diesen Weg gehen, in 3 Jahren wird dem Gesetzgeber dann aufgegeben werden, (irgendwann) für eine "noch gerechtere Regelung" z.B. für ein 3. Kinderjahr zu sorgen. Und in 20 Jahren gibts die vielleicht????? Ich würde am liebsten allen Müttern, die solche Massenwidersprüche einlegen (und all denen, die bereits jetzt "Anträge" gestellt haben, als "Belohnung für Ihren Übereifer" von der ersten höheren Rente 20 € Unkosten abziehen, weil wieder mal bewusst Kosten produziert wurden.
Keine Unkostenam 04.04.2014 | 15:04
Kaufmännisch-betriebswirtschaftlich gesehen gibt es keine Unkosten! Es gibt nur den Begriff Kosten.
GroKoam 04.04.2014 | 15:04
Der Schuß könnte auch nach hinten losgehen und für Kinder die nach 1992 geboren wurden auf 2 Rentenjahre reduziert wird.
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 08.04.2014 | 15:21
Schorsch schrieb

So ist es!

Der Schuß könnte auch nach hinten losgehen und für Kinder die nach 1992 geboren wurden auf 2 Rentenjahre reduziert wird.
So ist es!
Schämen brauchen Sie sich nicht, viele Professoren , hier und anderswo, auch die Meisten Abgeordneten berichten immer das gleich falsche. Geburten vor 1992 richtig beschrieben, drei Punkte, für nach 1992 geborene aber falsch. Es muss lauten: Für Geburten "ab" 1992 sind es schon drei Entgeltpunkte, oder wurden 1992 überhaupt keine Kinder geboren?? MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026