Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Zusendung eines Versicherungsverlaufs genügt meines Erachtens nicht. Es muss schon ein konkreter Hinweis gegeben worden sein. Natürlich kann man argumentieren, dass es seit 2014 hierzu einige Presseinformationen gab und damit eigentlich jeder informiert war. Darüber kann man streiten.
Gehen Sie zu dem Beratungsgespräch und machen Sie ggf. deutlich, dass Ihre Mutter keine Informationen zu diesen Nachzahlungsmöglichkeiten hatte. Ihre Chancen stehen nicht schlecht.
Nur, wenn die Antragstellung erst 2019 erfolgte. Bei vorheriger Antragstellung, was zu beweisen wäre, ist eine Nachzahlung ab 01.07.2014 möglich.Wenn Sie im Dezember 2018 schon den Antrag mündlich gestellt haben müsste es ausreichen um eine Nachzahlung ab Juli 2014 zu bekommen. Sie sollten bei dem vereinbarten Beratungstermin unbedingt darauf hinweisen, denn eine mündliche Antragstellung ist ausreichend.Eine Nachzahlung ist max ab 1.1.2015 möglich!!
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