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Experten-Antwort

Mütterrente ab ?

von privat08.03.2019 | 10:38
104 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Zunächst vielen Dank für die bisherigen Antworten!! Habe noch zwei Fragen: 1) Welche Hinweise hätte die DRV erbringen müssen um eine Nachzahlung verweigern zu können. Reicht es z.b. aus wenn die Dame irgendwann mal automatisch einen Versicherungsverlauf erhalten hat?? Oder hätte die DRV im Juli 2014 konkret auf die Nachzahlungsmöglichkeiten hinweisen müssen?? 2) Wir waren bereits ende Dezember 2018 im service-Zentrum der DRV. Einen Termin haben wir allerdings erst für Ende März 2019 erhalten. Wie stehen die Chancen die Rente ab 1.7.14 zu erhalten?? Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.03.2019 | 11:03

Die Zusendung eines Versicherungsverlaufs genügt meines Erachtens nicht. Es muss schon ein konkreter Hinweis gegeben worden sein. Natürlich kann man argumentieren, dass es seit 2014 hierzu einige Presseinformationen gab und damit eigentlich jeder informiert war. Darüber kann man streiten.

Gehen Sie zu dem Beratungsgespräch und machen Sie ggf. deutlich, dass Ihre Mutter keine Informationen zu diesen Nachzahlungsmöglichkeiten hatte. Ihre Chancen stehen nicht schlecht.

3 Antworten

Besserwisseram 08.03.2019 | 11:27
Wenn Sie im Dezember 2018 schon den Antrag mündlich gestellt haben müsste es ausreichen um eine Nachzahlung ab Juli 2014 zu bekommen. Sie sollten bei dem vereinbarten Beratungstermin unbedingt darauf hinweisen, denn eine mündliche Antragstellung ist ausreichend.
DRVam 08.03.2019 | 13:14
Wenn Sie im Dezember 2018 schon den Antrag mündlich gestellt haben müsste es ausreichen um eine Nachzahlung ab Juli 2014 zu bekommen. Sie sollten bei dem vereinbarten Beratungstermin unbedingt darauf hinweisen, denn eine mündliche Antragstellung ist ausreichend.
Eine Nachzahlung ist max ab 1.1.2015 möglich!!
Nur, wenn die Antragstellung erst 2019 erfolgte. Bei vorheriger Antragstellung, was zu beweisen wäre, ist eine Nachzahlung ab 01.07.2014 möglich.
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