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Experten-Antwort

Pflegegrad und Erwerbsminderung

von Lissi02.05.2021 | 11:29
134 Ansichten
7 Antworten

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Hallo zusammen, ich beziehe seit 7 Jahren eine immer wieder befristete, volle EM Rente. Nun muss ich wieder einen Weitergewährungsantrag stellen.Ich habe seit ca. 1 Jahr auch einen Pflegegrad (4).Sollte ich das im Antrag mit angeben und findet dies eine Berücksichtigung wegen der Weitergewährung? Ausserdem habe ich eine Assistenz für ambulant betreutes wohnen, die mich 1x die Woche besucht. Sollte dies auch mit angegeben werden ? Viele Grüße und danke schon mal Lissi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lissi,

alle Änderungen, die Ihre Gesundheit betreffen, sollten angegeben werden. In Ihrem Fall könnten Sie beispielsweise das Pflegegutachten beilegen. Dies hilft den Kollegen des sozialmedizinischen Dienstes Ihre Situation besser einzuschätzen.

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6 Antworten

Berateram 02.05.2021 | 12:33
Sie sollten alle medizinischen Veränderungen seit der letzten Weiterbewilligung angeben.
Schadeam 02.05.2021 | 13:15
Wahrscheinlich ja, aber so etwas kann im Forum nicht geklärt werden. Von uns weiß keiner wie der ärztl. Dienst in Ihrem konkreten Einzelfall entscheiden wird. Aber mit logischem Denken und gesundem Menschenverstand müssten Sie sich doch selbst sagen, dass es sinnvoll ist bei einer Weitergewührung all das anzugeben was sich seit der letzten Bewilligung verändert hat. Und ich würde das eher mit meinen Ärzten besprechen wie im Forum - grins
Lissiam 02.05.2021 | 12:42
Okay danke. Und findet dies auch eine Berücksichtigung?
Lolam 02.05.2021 | 15:47
Im Antrag müssen Sie ausfüllen ob und welchen Grad Sie pflegebedürftig sind und ggf Schwerbehindert. Nachweise zusätzlich beifügen.
Lissiam 02.05.2021 | 16:49
Vielen lieben Dank.Dann werde ich schon mal alles raussuchen.Das Pflegegutachten auch oder reicht der Bescheid?
Siehe hieram 02.05.2021 | 18:37
Das Pflegegutachten ist etwas aussagekräftiger als nur der (zusammengefasste) Bescheid, also fügen Sie einfach beides bei.
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