Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente, ausbezahlen lassen

von AndyPy29.05.2019 | 15:51
606 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin 2007 aus Deutschland ausgewandert, nach Paraguay. Habe auch nichts mehr in die Rentenkasse einbezahlt. 2010 auf 2011 hatte ich einen Unfall, und mir wurde das komplette rechte Bein amputiert. Besteht in diesem Fall die Möglichkeit, Rente zu bekommen? Schwerbehindertenrente, oder etwas ähnliches? Wie ist das mit der Staatsbürgerschaft abgeben? Dass mir die Rente ausbezahlt wird? Ich bin 1967 geboren, und habe 24 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt. Vielen Dank schon mal für die Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als deutscher Staatsbürger besteht zunächst mal keine Möglich keit sich die Rentenbeiträge erstatten zu lassen.Sie haben bei bislang 24 Versicherungsjahren auf jeden Fall einen Anspruch auf Regelaltersrente mit 67 Jahren.

Um sich die gezahlten Arbeitnehmerbeiträge erstatten zu lassen müssten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben und die eines Staates annehmen mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, z.B. Paraguay. In diesem Fall bestünde anschließend kein Rentenanspruch.

Dieser Schritt sollte gut überlegt sein.

Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sehe ich nicht, dazu müssten Sie in den 5 Jahren vor einer Erwerbsminderung 36 Pflichtbeitragsmonate haben.

Da nach eigenen Angaben von 2007 bis 2010 nichts eingezahlt wurde, erübrigt sich die Diskussion ob der Verlust eines Beines Erwerbsminderung bedeutet. Hier fehlen die erforderlichen Beiträge.

Eine Altersrente für Schwerbehinderte setzt eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 voraus und zusätzlich bräuchten Sie 35 Versicherungsjahre.

Dazu fehlen noch ca. 11 Jahre, ob eine freiwillige Versicherung sinnvoll wäre um in 11 Jahren 35 Versicherungsjahre zu haben und ggfls ab 62 eine Altersrente beziehen zu können, wäre zu überlegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Onkel Ottoam 29.05.2019 | 18:59
Bitte beachten, bei der Auszahlung der Rentenansprüche erhalten Sie auch nur die eigenen Beiträge, die andere Hälfte, der Arbeitgeberanteil wird nicht ausgezahlt. Wenn Sie aber Rente beziehen, errechnet diese sich aus den Gesamtbeiträgen. Sie sollten sich noch ein paar Jahre gedulden und dann die Rente beantragen, die in Paraguay doch auch etwas Wert sein wird.
Hermannam 29.05.2019 | 17:03
Wegen der Rente müsste der Experte antworten. In Deutschland gibt es die Erwerbsminderungsrente wie es im Ausland aussieht habe ich keine Ahnung. Hier kann man sich Formulare zur Auszahlung ausdrucken lassen, persönlich würde ich dies nicht machen, sondern auf den normalen Rentenbeginn warten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026