Hallo Wfür MausO,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat keinen Abschlag.
Im Übrigen gilt, dass auch bei Teilrente ohne Hinzuverdienst die Gesamtentgeltpunkte aus der Rentenberechnung den Abschlag zum Rentenbeginn erhalten und auch in Zukunft behalten, soweit aus diesen Entgeltpunkten eine (Teil-)Rente gezahlt wird.
Der Abschlag für die nicht ausgezahlten Entgeltpunkte reduziert sich jedoch für jeden Monat der Nichtzahlung. Der Abschlag für diese Entgeltpunkte ist aber damit zum 01.04.2022 vermutlich noch nicht ganz entfallen.
Ein späterer Wechsel in eine andere Rentenart ist nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung