Hallo Arbeitstier, in aller Regel kommt der Rentenbescheid weit vor dem Rentenbeginn. Auf dem „letzten Drücker“ kommt der Bescheid nur, wenn man als Antragsteller bestimmt, dass der Rentenversicherungsträger die Gehaltsabrechnung und Meldung des letzten Monats vor Rentenbeginn abwarten soll. Frühzeitig kommt der Rentenbescheid, wenn Sie dem Rentenversicherungsträger gestatten, Ihr Gehalt für die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn hochzurechnen. Grundlage für die Hochrechnung ist der Beitragsdurchschnitt der letzten 12 Monate vor der Hochrechnung. Also kein „Nummernwürfeln“!