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Rentenpaket in Landwirtschaftsversorgung

von Bauer19.07.2018 | 21:41
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4 Antworten
Hallo, ich bin Bauer und in der Alterssicherung der Landwirte versichert. Meine Frau hilft mir auf dem Bauernhof und für sie zahle ich auch entsprechend Beiträge. Wir haben drei Kinder, die in 1985, 1990 und 1993 geboren sind. Ich habe zwei Fragen: 1. Gilt die geplante Verbesserung der Mütterrente auch für meine Frau? 2. Wenn ich erwerbsgemindert würde: Werden die Erwerbsunfähigkeitsrenten nach aktueller Planung auch für Landwirte angehoben? Ich bedanke mich bei Ihnen. Viele Grüße Bauer

4 Antworten

Fastrentneram 20.07.2018 | 05:25
Die Alterssicherung für Landwirte istbein eigenes Rentensystem. Nach meinem Kenntnisstand ist dort eine Änderung nicht geplant. Warten Sie die endgültige Gesetzgebung ab. Im Übrigen sollen die Änderungen nur für Mütter mit drei Kindern gelten, die vor 1992 geboren sind. Dies trifft in dem von Ihnen erwähnten Fall ja nicht zu!
Rentencrackam 20.07.2018 | 06:20
Hallo Bauer, ich versuche Ihnen auf die Fragen zu antworten: 1. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht nichts über die Verbesserung der Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung der Landwirte drin. Das könnte sich aber vielleicht noch ändern, da der Gesetzesentwurf noch durch das Kabinett, den Bundestag, den Bundesrat und abschließend zum Bundespräsidenten muss. @Fastrentner: Ihre Aussage ist zumindest teilweise falsch. Die ausgeweitete Kindererziehungszeit soll es laut Referentenentwurf für alle Personen geben, die für mehr als zwei Kinder Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto gespeichert haben. Wenn eines der drei Kinder nach 1991 geboren wurde, ist das für die Verbesserung der Kindererziehungszeit der früher geborenen Kinder unerheblich, wenn der Referentenentwurf Bestand haben sollte. So ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Presse hat hier wieder nur halbherzigen Schund geschrieben. 2. Laut Referentenentwurf wird die Erwerbsminderungsrente bei den Landwirten analog zu den Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert. Das heißt ab Rentenbeginn 1.1.2019.
senf-dazuam 20.07.2018 | 10:35
Bei der Mütterrente I wurde ja auch argumentiert, dass sie für alle Mütter gelte, es sei denn, eine der Kindererziehungszeit ähnliche Bewertung erfolgt im zuständigen Versorgungswerk etc. Wenn die Alterssichernug der Landwirte eine Kindererziehungszeit kennt, dann gilt diese Regelung. Falls nicht, steht Ihrer Frau neben der rente aus der Alterssicherung der Landwirte auch noch eine Rente aus der gesetzlichen RV zu, aufgrund der Kindererziehungszeiten und ggf. anderer Zeiten. Aber erst muss das Gesetz beschlossen werden. Mit einem Entwurf kann man noch nicht die Rente beantragen.
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