Hallo Bauer,
ich versuche Ihnen auf die Fragen zu antworten:
1. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht nichts über die Verbesserung der Kindererziehungszeiten in der Alterssicherung der Landwirte drin. Das könnte sich aber vielleicht noch ändern, da der Gesetzesentwurf noch durch das Kabinett, den Bundestag, den Bundesrat und abschließend zum Bundespräsidenten muss.
@Fastrentner: Ihre Aussage ist zumindest teilweise falsch. Die ausgeweitete Kindererziehungszeit soll es laut Referentenentwurf für alle Personen geben, die für mehr als zwei Kinder Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto gespeichert haben. Wenn eines der drei Kinder nach 1991 geboren wurde, ist das für die Verbesserung der Kindererziehungszeit der früher geborenen Kinder unerheblich, wenn der Referentenentwurf Bestand haben sollte. So ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Presse hat hier wieder nur halbherzigen Schund geschrieben.
2. Laut Referentenentwurf wird die Erwerbsminderungsrente bei den Landwirten analog zu den Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert. Das heißt ab Rentenbeginn 1.1.2019.
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