Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ute,
die „Aberkennung“ einer dauerhaft gewährten Erwerbsminderungsrente ist in der Regel nur nach den Vorschriften des §§ 45 oder 48 SGB X möglich.
Gemäß § 45 SGB X müsste es sich bei dem Bescheid zur Gewährung der EM-Rente um einen von Beginn an rechtswidrigen Bescheid handeln. Für die Frage, ob der Verwaltungsakt bereits bei seinem Erlass rechtswidrig war, kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt der Erteilung des ursprünglichen Verwaltungsaktes eine andere Entscheidung als die getroffene erforderlich gewesen wäre – z.B. weil neue Unterlagen bekannt werden, die zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung nicht vorlagen und eine andere Entscheidung nach sich gezogen hätten.
§ 48 SGB X wiederum geht von einem rechtmäßigen Bescheid aus, der erst nach seinem Erlass durch Änderung der Verhältnisse oder der Rechtslage rechtswidrig wurde. Sollte also in z.B. in einem Überprüfungsverfahren festgestellt werden, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat und keine bzw. nur noch teilweise Erwerbsminderung vorliegt, kann der Bescheid aufgehoben werden. Ob die Aufhebung des Bescheids nur für die Zukunft oder schon ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse vorgenommen wird, hängt davon ab, ob Mitteilungspflichten verletzt wurden, Einkommen und/oder Vermögen erzielt wurden oder der Versicherte von der Rechtswidrigkeit hätte wissen müssen. Zusätzlich sind vonseiten der Verwaltung Fristen während der Überprüfung einzuhalten.
Insgesamt ein recht komplexer Sachverhalt, der jeweils individuell geprüft wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.