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Experten-Antwort

Übergangszeit Schule ins Arbeitsverhältnis

von Tine09.09.2021 | 17:56
151 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Ende Januar beende ich meine Fachschule zum staatlich geprüften Techniker. Im Anschluss möchte ich gerne noch für 4-8 Wochen auf Reisen gehen. Somit werde ich erst zum 01.04.2022 in mein neues Arbeitsverhältnis einsteigen. Besteht die Möglichkeit für diesen Zeitraum freiwillig Beiträge zu leisten bzw. Was muss ich unternehmen damit keine Lücke im Versicherungverlauf entsteht? Muss ich mich Arbeitssuchend beim Arbeitsamt melden? Freue mich auf Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Tine,

wir verweisen zunächst auf den Hinweis von „Siehe hier“.

Grds. besteht die Möglichkeit zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen für diese Zeit. Monate, die dann teilweise belegt sind (z.B. Schulzeit endet zum 15. eines Monats) gelten als belegt. Dafür werden keine freiwilligen Beiträge erforderlich.

Es besteht durchaus die Möglichkeit sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Bzgl. der Möglichkeit des Verreisens sollten Sie dann allerdings mit der Arbeitsvermittlung Absprachen treffen. Wie bereits erwähnt können sie auch arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet sein.

Schulzeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug gelten in der RV als Anrechnungszeiten. Im Gegensatz dazu gelten Zeiten mit freiwilligen Beiträgen als Beitragszeiten.

Dies hat verschiedene Auswirkungen auf die Berücksichtigungsfähigkeit bei den erforderlichen Wartezeiten. Wir empfehlen Ihnen deshalb eine persönliche oder telefonische Beratung mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe – auch, wenn es sich evtl. nur um einen Monat handelt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W°lfgangam 09.09.2021 | 21:43
Hallo Tine, eigentlich 'Perlen vor die Säue' = was kostet es mich, die ggf. _vollständige_ Monatslücke(n) zu füllen, wann habe ich diese ggf. 1 - 2 Monate wieder raus ...und welche Auswirkungen hat diese Einzahlung in Form von Mindest-/Höchstbeitrag (rd. 170 - 2500 €) auf meine spätere Rente, wenn bis dahin Dutzenden von gesetzlichen Änderungen erfolgt sind!?? "Muss ich mich Arbeitssuchend beim Arbeitsamt melden?" Hmm ... Arbeit suchend und auf Reisen - wie wollen Sie da dem Arbeitsmarkt zwecks Vermittlung zur Verfügung stehen, wenn Sie ein Arbeitsangebot für morgen früh erhalten, Sie aber gerade Ihre Reise auf Shoppingtour rund um Luna angetreten haben? ;-) Gruß w.
Siehe hieram 09.09.2021 | 21:50
Freiwillige Beiträge geht, genaueres dazu hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Arbeitssuchend (wohl ohne Leistungsbezug?) ginge auch. Dann wird das aber wohl nichts mit der Reise, denn das Arbeitsamt will ja, dass man zur Vermittlung zur Verfügung steht > Arbeitsamt fragen
Am Ende wird zusammegezählt !am 13.09.2021 | 10:35
ich denke, das sind keine Perlen vor die Säue !. Bei Rentenbeginn, gleich wann !!! spielt dies schon eine Rolle
W°lfgangam 13.09.2021 | 21:10
...AHH, na endlich ein Praktiker mit Weitblick - und den Wenns/Abers + pro/contra freiwilliger Beiträge in diesem Frühstadium des Versicherungslebens - schön, dass Sie ihre blassen Perlen der Erkenntnis so ausführlich erläutert haben, um daraus wertvolle Rückschlüsse für die fernere Zukunft ziehen zu können ;-) Gruß w. PS: *shit, ich laufe wohl wieder mal in die 'Löschfalle' *g
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