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Zur Experten-Antwort springenHallo Hans,
grundsätzlich entstehen dadurch keine Abzüge.
Siehe § 22 b FRG: (3) Bei Ehegatten, Lebenspartnern und in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Berechtigten, deren jeweilige Renten nach den Absätzen 1 und 2 festgestellt worden sind, werden höchstens insgesamt 40 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Diese werden auf die Renten in dem Verhältnis aufgeteilt, in dem die sich nach Anwendung von den Absätzen 1 und 2 jeweils ergebenden Entgeltpunkte zueinander stehen, höchstens jedoch 25 Entgeltpunkte für einen Berechtigten.Hat einer von beiden Zeiten nach dem Fremdrentenrecht (z.B.russische Zeiten bei anerkannten Spätaussiedlern) kann auch das blosse Zusammenleben zu Begrenzungen führen.Tatsächlich? Da würde mich mal der entsprechende § interessieren.
Danke! War mir so gar nicht bewusstTatsächlich? Da würde mich mal der entsprechende § interessieren.Siehe § 22 b FRG: (3) Bei Ehegatten, Lebenspartnern und in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Berechtigten, deren jeweilige Renten nach den Absätzen 1 und 2 festgestellt worden sind, werden höchstens insgesamt 40 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Diese werden auf die Renten in dem Verhältnis aufgeteilt, in dem die sich nach Anwendung von den Absätzen 1 und 2 jeweils ergebenden Entgeltpunkte zueinander stehen, höchstens jedoch 25 Entgeltpunkte für einen Berechtigten.
Nein, nur bei eingetragener Partnerschaft (§ 97a)Hallo, Ich bekomme Witwerrente und würde gerne mit jemanden zusammenziehen, der schon die Regelaltersrente bezieht. Entstehen dadurch irgendwelche Abzüge an einer der Renten?Und wenn im nächsten Jahr dann ein Zuschlag durch die Grundrente hinzukäme, wird ggf. das Einkommen des Partners bei der EInkommensanrechnung berücksichtigt, möglicherweise ob verheiratet oder nicht.
Gibt es derartiges noch, wo doch m/w/d auch m/w/d heiraten kann?Und wenn im nächsten Jahr dann ein Zuschlag durch die Grundrente hinzukäme, wird ggf. das Einkommen des Partners bei der EInkommensanrechnung berücksichtigt, möglicherweise ob verheiratet oder nicht.Nein, nur bei eingetragener Partnerschaft (§ 97a)
...alte/'nur' eingetragene Lebenspartnerschaften müssen nicht zwingend in einer 'Ehe neu verheiratet' werden, da gibt es Übergangsvorschriften. Gruß w.Gibt es derartiges noch, wo doch m/w/d auch m/w/d heiraten kann?Nein, nur bei eingetragener Partnerschaft (§ 97a)Hallo, Ich bekomme Witwerrente und würde gerne mit jemanden zusammenziehen, der schon die Regelaltersrente bezieht. Entstehen dadurch irgendwelche Abzüge an einer der Renten?Und wenn im nächsten Jahr dann ein Zuschlag durch die Grundrente hinzukäme, wird ggf. das Einkommen des Partners bei der EInkommensanrechnung berücksichtigt, möglicherweise ob verheiratet oder nicht.
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