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Experten-Antwort

Verlust eines Teils der Rente durch Zusammenleben mit Partner/Partnerin

von Hans14.09.2020 | 08:56
798 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, Ich bekomme Witwerrente und würde gerne mit jemanden zusammenziehen, der schon die Regelaltersrente bezieht. Entstehen dadurch irgendwelche Abzüge an einer der Renten?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

grundsätzlich entstehen dadurch keine Abzüge.

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8 Antworten

Galgenhumoram 14.09.2020 | 09:54
Ohne erneute Eheschliessung kein Verlust der Witwerrente; allerdings wenn ergänzende Leistungen bezogen werden, kann es zu Kürzungen im Rahmen der Grundsicherung/Wohngeld kommen. Hat einer von beiden Zeiten nach dem Fremdrentenrecht (z.B.russische Zeiten bei anerkannten Spätaussiedlern) kann auch das blosse Zusammenleben zu Begrenzungen führen.
Magnusam 14.09.2020 | 13:10
Hat einer von beiden Zeiten nach dem Fremdrentenrecht (z.B.russische Zeiten bei anerkannten Spätaussiedlern) kann auch das blosse Zusammenleben zu Begrenzungen führen.
Tatsächlich? Da würde mich mal der entsprechende § interessieren.
Siehe § 22 b FRG: (3) Bei Ehegatten, Lebenspartnern und in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Berechtigten, deren jeweilige Renten nach den Absätzen 1 und 2 festgestellt worden sind, werden höchstens insgesamt 40 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Diese werden auf die Renten in dem Verhältnis aufgeteilt, in dem die sich nach Anwendung von den Absätzen 1 und 2 jeweils ergebenden Entgeltpunkte zueinander stehen, höchstens jedoch 25 Entgeltpunkte für einen Berechtigten.
Berateram 14.09.2020 | 14:54
Zitat von Magnus anzeigenausblenden
Tatsächlich? Da würde mich mal der entsprechende § interessieren.
Siehe § 22 b FRG: (3) Bei Ehegatten, Lebenspartnern und in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Berechtigten, deren jeweilige Renten nach den Absätzen 1 und 2 festgestellt worden sind, werden höchstens insgesamt 40 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Diese werden auf die Renten in dem Verhältnis aufgeteilt, in dem die sich nach Anwendung von den Absätzen 1 und 2 jeweils ergebenden Entgeltpunkte zueinander stehen, höchstens jedoch 25 Entgeltpunkte für einen Berechtigten.
Danke! War mir so gar nicht bewusst
senf-dazuam 14.09.2020 | 18:00
Und wenn im nächsten Jahr dann ein Zuschlag durch die Grundrente hinzukäme, wird ggf. das Einkommen des Partners bei der EInkommensanrechnung berücksichtigt, möglicherweise ob verheiratet oder nicht.
Jonnyam 14.09.2020 | 18:20
Hallo, Ich bekomme Witwerrente und würde gerne mit jemanden zusammenziehen, der schon die Regelaltersrente bezieht. Entstehen dadurch irgendwelche Abzüge an einer der Renten?
Und wenn im nächsten Jahr dann ein Zuschlag durch die Grundrente hinzukäme, wird ggf. das Einkommen des Partners bei der EInkommensanrechnung berücksichtigt, möglicherweise ob verheiratet oder nicht.
Nein, nur bei eingetragener Partnerschaft (§ 97a)
Julesam 14.09.2020 | 18:30
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Und wenn im nächsten Jahr dann ein Zuschlag durch die Grundrente hinzukäme, wird ggf. das Einkommen des Partners bei der EInkommensanrechnung berücksichtigt, möglicherweise ob verheiratet oder nicht.
Nein, nur bei eingetragener Partnerschaft (§ 97a)
Gibt es derartiges noch, wo doch m/w/d auch m/w/d heiraten kann?
W°lfgangam 14.09.2020 | 19:02
Zitat von Jules anzeigenausblenden
Hallo, Ich bekomme Witwerrente und würde gerne mit jemanden zusammenziehen, der schon die Regelaltersrente bezieht. Entstehen dadurch irgendwelche Abzüge an einer der Renten?
Und wenn im nächsten Jahr dann ein Zuschlag durch die Grundrente hinzukäme, wird ggf. das Einkommen des Partners bei der EInkommensanrechnung berücksichtigt, möglicherweise ob verheiratet oder nicht.
Nein, nur bei eingetragener Partnerschaft (§ 97a)
Gibt es derartiges noch, wo doch m/w/d auch m/w/d heiraten kann?
...alte/'nur' eingetragene Lebenspartnerschaften müssen nicht zwingend in einer 'Ehe neu verheiratet' werden, da gibt es Übergangsvorschriften. Gruß w.
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