Hallo, Franz,
beim Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung wird, bezogen auf das Leistungsvermögen am allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt, dass dieses unter drei Stunden gesunken ist. Üben Sie eine Beschäftigung neben dem Bezug der Rente aus, so kann es selbstverständlich sein, dass es zu Überprüfungen kommen kann.
Ob Sie nun aufgrund der nun zusätzlichen Ausübung einer weiteren Tätigkeit als Übungsleiter in einen Bereich kommen, aus dem geschlossen werden könnte, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, kann hier nicht beantwortet werden. Art und Umfang der Tätigkeit in Kombination mit der Tätigkeit im Minijob sind bei dieser Bewertung der Situation zu beleuchten. Um bei der Bewertung Ihrer individuellen Situation zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen, wäre es erforderlich, mit der zuständigen DRV in Kontakt zu treten. Sie können sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter wenden, um die neue Situation zu schildern. Grds. sind Sie verpflichtet Veränderungen bei der Aufnahme von Tätigkeiten oder im Bereich des Hinzuverdienstes bekannt zu geben.
Entscheidend ist nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch, dass Sie UNTER 3 Std. am Tag arbeiten. Nicht 3, UNTER 3. Also z.B. 5x 2,5 Std. Solange sowohl die Einhaltung des Maximums von 6300Euro/Jahr als auch unter 3Std/Tag eingehalten wird, besteht keine Gefahr.
...vielen Dank für Ihre 'Meinung' zum absolut zulässigen zeitlichen Beschäftigungsumfang neben einer EMRT. Komisch, dass die herrschende Rechtsauffassung/höchstrichterliche Rechtsprechung das anders sieht.
Wollen Sie das nochmal kommentieren, warum das so ist?! ;-)
Gruß
w.
Das ist die aktuelle Rechtslage. So berate ich meine Klienten tagtäglich. Wenn Sie mich in einem derartig süffisantem Ton ansprechen, dann doch bitte mit entsprechendem Link zu dieser angeblichen höchstrichterlichen Rechtssprechung, am besten sogar noch mit Inhalt, inwieweit sich diese unterscheidet. Hätten Sie mich schlichtweg gefragt, wo meine "Meinung" nachzulesen ist, hätte ich dies sehr gerne verlinkt, auf diesen Tonfall hin googeln Sie bitte selbst. Tipp:Am Besten auf der HP der DRV. Ich wollte lediglich behilflich sein, aber wenn man sich daraufhin so anreden lassen muss, lass ich das in Zukunft. Schönen Tag nochEntscheidend ist nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch, dass Sie UNTER 3 Std. am Tag arbeiten. Nicht 3, UNTER 3....vielen Dank für Ihre 'Meinung' zum absolut zulässigen zeitlichen Beschäftigungsumfang neben einer EMRT. Komisch, dass die herrschende Rechtsauffassung/höchstrichterliche Rechtsprechung das anders sieht. Wollen Sie das nochmal kommentieren, warum das so ist?! ;-) Gruß w.
Entscheidend ist nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch, dass Sie UNTER 3 Std. am Tag arbeiten. Nicht 3, UNTER 3.[/quote]
...vielen Dank für Ihre 'Meinung' zum absolut zulässigen zeitlichen Beschäftigungsumfang neben einer EMRT. Komisch, dass die herrschende Rechtsauffassung/höchstrichterliche Rechtsprechung das anders sieht.
Wollen Sie das nochmal kommentieren, warum das so ist?! ;-)
Gruß
w.[/quote]
Das ist die aktuelle Rechtslage. So berate ich meine Klienten tagtäglich. Wenn Sie mich in einem derartig süffisantem Ton ansprechen, dann doch bitte mit entsprechendem Link zu dieser angeblichen höchstrichterlichen Rechtssprechung, am besten sogar noch mit Inhalt, inwieweit sich diese unterscheidet.
Hätten Sie mich schlichtweg gefragt, wo meine "Meinung" nachzulesen ist, hätte ich dies sehr gerne verlinkt, auf diesen Tonfall hin googeln Sie bitte selbst. Tipp:Am Besten auf der HP der DRV.
Ich wollte lediglich behilflich sein, aber wenn man sich daraufhin so anreden lassen muss, lass ich das in Zukunft.
Schönen Tag noch
Die ständigen Diskussionen hier im Forum, was ein EM-Rentner neben seiner Rente arbeiten darf oder auch nicht, sind überflüssig, weil in einem Forum nicht abschließend zu beantworten. Grundsätzlich darf der EM-Rentner bei voller EM-Rente nur unter 3 Stunden täglich arbeiten. Hat er vor, mehr zu arbeiten, ist er verpflichtet dies seinem Rententräger mitzuteilen. Dieser entscheidet dann, ob das auf Kosten seiner Restgesundheit möglich ist oder nicht. Teilt er es nicht mit, trägt der Rentner allein das Risiko eines Entzuges oder der Umwandlung in eine teilweise EM-Rente. Nur eine solche Verfahrensweise gibt seriös Aufschluss. Alle anderen Antworten sind rein spekulativ und damit nicht hilfreich....vielen Dank für Ihre 'Meinung' zum absolut zulässigen zeitlichen Beschäftigungsumfang neben einer EMRT. Komisch, dass die herrschende Rechtsauffassung/höchstrichterliche Rechtsprechung das anders sieht. Wollen Sie das nochmal kommentieren, warum das so ist?! ;-) Gruß w.Das ist die aktuelle Rechtslage. So berate ich meine Klienten tagtäglich. Wenn Sie mich in einem derartig süffisantem Ton ansprechen, dann doch bitte mit entsprechendem Link zu dieser angeblichen höchstrichterlichen Rechtssprechung, am besten sogar noch mit Inhalt, inwieweit sich diese unterscheidet. Hätten Sie mich schlichtweg gefragt, wo meine "Meinung" nachzulesen ist, hätte ich dies sehr gerne verlinkt, auf diesen Tonfall hin googeln Sie bitte selbst. Tipp:Am Besten auf der HP der DRV. Ich wollte lediglich behilflich sein, aber wenn man sich daraufhin so anreden lassen muss, lass ich das in Zukunft. Schönen Tag noch
...vielen Dank für Ihre 'Meinung' zum absolut zulässigen zeitlichen Beschäftigungsumfang neben einer EMRT. Komisch, dass die herrschende Rechtsauffassung/höchstrichterliche Rechtsprechung das anders sieht.
Wollen Sie das nochmal kommentieren, warum das so ist?! ;-)
Gruß
w.[/quote]
Das ist die aktuelle Rechtslage. So berate ich meine Klienten tagtäglich. Wenn Sie mich in einem derartig süffisantem Ton ansprechen, dann doch bitte mit entsprechendem Link zu dieser angeblichen höchstrichterlichen Rechtssprechung, am besten sogar noch mit Inhalt, inwieweit sich diese unterscheidet.
Hätten Sie mich schlichtweg gefragt, wo meine "Meinung" nachzulesen ist, hätte ich dies sehr gerne verlinkt, auf diesen Tonfall hin googeln Sie bitte selbst. Tipp:Am Besten auf der HP der DRV.
Ich wollte lediglich behilflich sein, aber wenn man sich daraufhin so anreden lassen muss, lass ich das in Zukunft.
Schönen Tag noch[/quote]
Die ständigen Diskussionen hier im Forum, was ein EM-Rentner neben seiner Rente arbeiten darf oder auch nicht, sind überflüssig, weil in einem Forum nicht abschließend zu beantworten.
Grundsätzlich darf der EM-Rentner bei voller EM-Rente nur unter 3 Stunden täglich arbeiten. Hat er vor, mehr zu arbeiten, ist er verpflichtet dies seinem Rententräger mitzuteilen. Dieser entscheidet dann, ob das auf Kosten seiner Restgesundheit möglich ist oder nicht.
Teilt er es nicht mit, trägt der Rentner allein das Risiko eines Entzuges oder der Umwandlung in eine teilweise EM-Rente.
Nur eine solche Verfahrensweise gibt seriös Aufschluss. Alle anderen Antworten sind rein spekulativ und damit nicht hilfreich.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.