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Experten-Antwort

Von EM Rente (50% SB) in Altersrente/ Bestandschutz

von Fragender24.07.2022 | 00:05
1317 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Wann stellt man den Antrag, um von einer dauerhaften EM Rente 50% Schwerbehindert, in die Altersrente zu wechseln ? Zb wäre man im März 2023 Altersrentner, aufgrund der Schwerbehinderung 50%. Man hat ja dann noch 3 Monate Bestandsschutz, falls das Versorgungsamt auf die Idee kommen würde, die 50% anzugweifeln. Bei Rentenantrag müssen eben die 50% bestehen.Soll man den Antrag dann erst im November 2022 stellen oder früher ? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

den Antrag sollten Sie 3-4 Monate vor dem geplanten Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen. Die Schwerbehinderung muss nur im Monat des Rentenbeginns und nicht über die gesamte Bezugsdauer vorliegen. Des Weiteren müssen Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen.

Sie können im Vorfeld eine Probeberechnung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern, um z.B. damit steuerliche Fragen mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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20 Antworten

Uschiam 24.07.2022 | 00:21
Und auch noch bei Rentenbeginn.
Abeckyam 24.07.2022 | 12:41
PS: und machen Sie sich keine Sorgen. Selbst wenn das VA eine Überprüfung anleiern würde, dauert es ja, bis die Prüfung abgeschlossen ist und erst wenn ihnen dann tatsächlich die 50 GdB entzogen würden, könnten Sie noch Widerspruch einlegen und bis das alles abgehandelt ist, sind sie längst im Bestandsschutz.
Abeckyam 24.07.2022 | 12:35
Hallo, Ende Oktober/Anfang November reicht. Ich habe auch 4 Monate vorher beantragt und es hat gereicht. Nicht vergessen: Ausser Kopie des Schwerbehindertenausweises wollen die auch Kopie des Feststellungsbescheides und - falls Überprüfung mal stattgefunden hat - auch die Kopie des Weitergewährungsschreibens. War bei mir jedenfalls so.
Steuerrechtam 24.07.2022 | 14:21
Wenn nicht auch für das Jahr 2023 der Hinzuverdienst bei einer vorgezogenen (SB)Altersrente wieder erhöht wird, und Sie aber darauf 'spekulieren', weil Sie wieder etwas mehr arbeiten bzw. mit wenig Arbeit mehr verdienen möchten, gibt es eigentlich keinen Grund, umzuwandeln. Bei der 'Umwandlung' würde aber auch der 'steuerfreie' Teil der Rente noch einmal neu berechnet werden (mit 'altem' Prozentsatz -siehe §22 EStG). Dieser 'Freibetrag' würde dann auch über die Regelaltersrente hinaus 'festgeschrieben'. Eine Beispielberechnung finden Sie hier: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten… Lassen Sie sich also auch noch von steuerlichen Fachleuten beraten, ob eine spätere Umwandlung (also erst in die Regelaltersrente) nicht günstiger wäre.
Makroam 24.07.2022 | 15:15
Ende Oktober 2022 reicht aus und was den Bestandsschutz betrifft siehe nachfolgenden Link 3 Beispiele. https://www.vdk.de/nrw/pages/sozialpolitik/schwerbehinderung/153…
Makroam 24.07.2022 | 15:25
Hallo. Wann stellt man den Antrag, um von einer dauerhaften EM Rente 50% Schwerbehindert, in die Altersrente zu wechseln ? Zb wäre man im März 2023 Altersrentner, aufgrund der Schwerbehinderung 50%. Man hat ja dann noch 3 Monate Bestandsschutz, falls das Versorgungsamt auf die Idee kommen würde, die 50% anzugweifeln. Bei Rentenantrag müssen eben die 50% bestehen.Soll man den Antrag dann erst im November 2022 stellen oder früher ? Vielen Dank.
Ende Oktober 2022 reicht aus und was den Bestandsschutz betrifft siehe nachfolgenden Link 3 Beispiele. https://www.vdk.de/nrw/pages/sozialpolitik/schwerbehinderung/153…
und weitere Literatur https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rente-fuer-schwerbehi…
Fragenderam 24.07.2022 | 16:00
Also erst einmal danke für die Antworten. ich habe den SB Ausweis mit 50% seit 2006. Unbefristet. Mit der Steuer kapiere ich nicht. Ich möchte eben früher in Altersrente, weil die EM Rente ja immer überprüft werden könnte, ich aber meine Ruhe und endgültige Sicherheit haben möchte. Es stand doch Mal irgendwo, das die Altersrente nicht schlechter, weniger, als die EM Rente sein darf. Bestandsschutz. Von daher so früh als möglich in Altersrente, es wurden ja eh schon 10,8 % abgezogen. Jahrgang 61, dann zum 01.03.23 in Altersrente. Warum sollte das Versorgungsamt nach all den Jahren eine unbefristete wieder überprüfen lassen? Aber auch wegen all dieser unabwagbarkeiten möchte ich so schnell als möglich in die AR.
Steuerrechtam 24.07.2022 | 16:30
Zitat von Fragender anzeigenausblenden
Hallo Fragender, es kommt natürlich auch auf die Höhe Ihrer Rente an, ob es sich steuerlich tatsächlich auswirkt. Wenn Sie die Beispielberechnung mit Ihren eigenen Zahlen nachvollziehen, werden Sie aber feststellen, dass der Freibetrag nach Umwandlung höher wäre... Es wird dann aber nicht bei einem Wechsel in die Regelaltersrente noch einmal neu berechnet. Ist natürlich aber tatsächlich nur interessant, wenn Ihre Rente so hoch wäre, dass auf den zu versteuernden Teil tatsächlich Steuer zu bezahlen wäre. Deshalb sollten Sie aber auch bereits die Erhöhung, die Ihnen (auch nach Umwandlung in eine SB-Rente) zum 01.07.2024 zusteht, mit 'einrechnen', wenn und falls Sie mit den eigenen Zahlen spielen bzw. sich hierzu noch von geeigneter Stelle (z.B. Lohnsteuerhilfeverein oder auch einen Steuerberater) beraten lassen. Und zu Ihren Bedenken wegen der 'Sicherheit' vor einer Überprüfung geschützt zu sein: Dies ist zwar ein wichtiger und verständlicher Aspekt, aber wenn es dann dazu kommen sollte, dann haben Sie doch immer noch den 'Joker' GdB>=50 und ziehen den dann aus dem Ärmel. Auf jeden Fall aber haben Sie noch ausreichend Zeit, sich über all diese Hinweise in Ruhe Gedanken zu machen und stellen dann ca. drei Monate vor dem Erreichen des möglichen Rentenbeginns den Antrag oder eben auch erst, falls eine 'Überprüfung' ins Haus flattert. Eigentlich kann Ihnen nichts passieren, außer sämtliche aktuell geltenden und geplanten Gesetze werden total über den Haufen geschmissen, was aber auch nicht von heute auf morgen ginge. Genießen Sie also den Sonntag und den Sommer ganz entspannt, alles Gute!
Fragenderam 24.07.2022 | 16:03
Nachtrag: Arbeiten kann und will ich keinesfalls. Will nur mein Restleben ohne Angst zu haben genießen. Bin ja schon weit über 15 Jahren EM Rentner.
Fragenderam 24.07.2022 | 16:42
Ich beziehe 2110 Euro Nettorente. Beide Renten zusammengenommen. Habe 2 Kinder 17 und 14 Jahre). Steuern zahlen ich keine. Betrag ohne Erhöhung 2024 gerechnet Also doch alsbald SB Altersrente einreichen.
Echt jetztam 24.07.2022 | 17:26
Haben sie vergessen eine Steuererklärung abzugeben? Ich kann mir nicht vorstellen, das man bei 25.000€ Jahreseinkommen keine Steuer zahlen muß?! Auch unter Berücksichtigung des Abzugs der Grundfreibeträge...aber vielleicht ist das bei Rentnern von 2007 anders....
Steuerrechtam 24.07.2022 | 17:36
Darüber sollten Sie in einem Steuerforum diskutieren, nicht im Rentenforum. Und können dort gleich nachfragen, wie sich der Freibetrag wg. GdB bei der Steuer auswirkt ;-)
Fragenderam 25.07.2022 | 11:52
Wartezeiten 35 Jahre. Was wird da alles eingerechnet? Ich habe am 01.09.78 angefangen mit einer Ausbildung und bin 2007 verrentet worden. Erst auf Zeit, dann 2017 dann endgültig. Habe ich nun die 35 Jahre erreicht? 35 Jahre waren ja erst 2013 erreicht worden. Da war ich schon EM Rentner. Zählt diese Zeit mit ? Jetzt bin ich irritiert. Sorry
Ludgeram 25.07.2022 | 11:57
Ja, die Zeit zählt mit.
Fragenderam 25.07.2022 | 12:00
OK. Dank euch. Ich stell Mal eine Erklärung ein. So wie ich das verstehe, werden EM Rentenzeiten in der Tat mitgezählt............... Eine Zurechnungszeit wegen einer Erwerbsminderungsrente findet für die Wartezeit für eine Altersrente nur im Rahmen des § 58 Absatz 1 Nr.5 SGB VI Berücksichtigung. Als Anrechnungszeit ist die Rentenbezugszeit gemeint und die vor dem Rentenbezug liegende Zurechnungszeit! Wissenswertes zum Thema Zurechnungszeit ist hier im Renten-ABC nachzulesen! Hat der Versicherte vor Beginn seiner Altersrente eine andere Versichertenrente bezogen, in der eine Zurechnungszeit enthalten war ( Erwerbsminderungsrente ab 2001), so ist die Zurechnungszeit in der vorhergehenden Rente eine Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs, § 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch Nr.6
Fragenderam 25.07.2022 | 14:14
ZVK Rente Zusatzversorgungskasse öffent. Dienst
Abschlägeam 25.07.2022 | 14:21
Oh, dann aber bitte unbedingt auch noch dort erkundigen, was die denn von einem Wechsel in die SB-Rente halten, nicht dass Ihre Planungen 'nach hinten' los gehen!
Winteram 25.07.2022 | 18:53
Hallo Fragender Meine Biografie: geboren 4/'57 3 Jahre Lehre von 1973-1976 seit 10/1976 Angestellter im ö.D. EMR unbefristet ab 2/'06 GdB 50 seit 3/'03 GdB 70 unbefristet ab 05/'08 Die Möglichkeit zur Umwandlung von EMR in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte war bei meinem Jahrgang zum Datum 4/'18 möglich Den verkürzten Rentenantrag (R0110) habe ich dazu in 10/'17 auf dem hiesigen kleinen Gemeindeamt ausfüllen und weiterleiten lassen und diesen anschließend auch in kopieform zur Information an die VBL gesandt. Pünktlich zu 04/'18 war die Umwandlung durch die DRV erfolgt und den aktualisierten Rentenbescheid habe ich zur Kenntnisnahme in Kopie gleichfalls der VBL zugesandt. Beide zuvor erfolgten Rentenzahlungen liefen nahtlos in gleicher Höhe weiter. Ihnen wünsche ich für die Zukunft alles Gute
Fragenderam 25.07.2022 | 21:02
Hallo Winter Vielen Dank für die ausführliche Antwort und die lieben Wünsche. Hier wird einem toll geholfen. Habe heute eine Anfrage an die ZVK gesendet, ob sich die SB Rente negativ auf die Höhe der Rente auswirkt und um Proberechnung gebeten. Das selbe werde ich mit der DRV ab September auch machen. Nochmals vielen Dank. Es ist einfach ein beruhigender es Gefühl, endlich sicher zu sein.Da würde ich sogar eine geringere Rente in Betracht ziehen
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