Guten Morgen, Doris,
die Rentenversicherung muss prüfen, ob die durch einen Unfall ggf. entstandenen Schadensersatzansprüche auch auf die Rentenversicherung übergehen, d.h. das ggf. der „Schädiger“ oder eine Versicherung die durch den Unfall evtl. entstandenen Einbußen bei Ihrer Rente ausgleichen müssen.
Daher sollten Sie diesen Bogen ausfüllen. Nachteile bei Ihrer Rente können Ihnen dadurch nicht entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung