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Experten-Antwort

Während Rentenbegehren weiter arbeiten?

von Petra Schubert18.01.2019 | 04:37
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4 Antworten

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Hallo zusammen, Ich wurde aus der Reha mit dem Urteil arbeitsunfähig unter 3h für den allg. Arbeitsmarkt entlassen. Akt. Befinde ich mich noch im Vollzeitberuf.(40Jahre) Schwerbehinderung 50% unbefristet, Bj.62. Krankengeld würde bei erneuter Krankschreibung bedingt durch längeren Ausfall in 2016-2017 noch ca. 18 Wochen gezahlt. D.h. Ich müßte ja bei einer weiteren Krankschreibung das Arbeitsamt mit der Nahtlosigkeitsregel in Anspruch nehmen. Dies würde ich ungern. Ich habe auch Angst das der Antrag abgelehnt wird und ich dann nach Aussteuerung auch meinen Job nicht mehr hätte. Ich hoffe ich habe soweit alles richtig weitergegeben. Nun meine Fragen: 1. Wie lange habe ich jetzt Zeit um einen Antrag auf volle Erwerbsminderung zu stellen? 2. kann ich dann bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag solange weiterarbeiten um nicht den ALG Vorfall auszulösen? 3. kann dieser Antrag nur aus einer Krankschreibung heraus gestellt werden? 4. wie lange dauert ein solches Begehren ca. beim RV und wie sind eurer Erfahrung nach die Chancen diese auch bewilligt zu bekommen? Ich bin nun total verunsichert was ich machen soll. Bitte keine Beschimpfungen oder ähnliches, ich bin nur mit der neuen Situation etwas überfordert und würde gerne auf eure Erfahrung zurückgreifen. Vielen Dank vorab. LG Petra

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Fragendeam 18.01.2019 | 08:01
Da frage ich mich, wie jemand voll arbeiten kann, der von Ärzten als nur noch unter 3 h erwerbsfähig eingestuft wurde? Hast du das nicht gesagt, in der Reha bzw. warum die Ärzte dort nicht gefragt? Es muss doch einen Grund gehabt haben, warum du in Reha warst, bzw. warum du so eingestuft wurdest ...
Fragendeam 18.01.2019 | 08:04
Bei mir war es so, dass ich auch noch im Job voll gearbeitet habe, dann aber die teilweise Erwerbsminderung festgestellt und bewilligt wurde. Von der DRV wurde ich aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Diese Aufforderung kam nach ein paar Wochen, habe ich gemacht, und 2 monate später hatte ich die Bewilligung. Also, wie lange das dauert, kann im voraus keiner sagen.
W*lfgangam 18.01.2019 | 18:21
Hallo Petra Schubert > Nun meine Fragen: > 1. Wie lange habe ich jetzt Zeit um einen Antrag auf volle Erwerbsminderung zu stellen? ...letztendlich ohne Frist bis zum Lebensende - wenn nicht vorher das 'Dispositionsrecht' dafür durch Krankenkasse, 'Arbeitsamt', andere Sozialleistungsträger, zur freien Wahl der Rentenantragstellung eingeschränkt/unterbunden wird – Sie damit in Ihrer freien Wahlmöglichkeit eingeschränkt werden und somit unter Androhung des Verlustes dieser Sozialleistung gezwungen sind, den EM-Antrag zeitnah zu stellen. Gilt auch für bereits zurückliegende Leistungen/hier etwaiges Krankengeld, wo die Krankenkasse auch noch rückwirkend den EM-Antrag einfordern könnte. > 2. kann ich dann bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag solange weiterarbeiten um nicht den ALG Vorfall auszulösen? ...ja. Warum sollten Sie die Beschäftigung aufgeben werden ohne Gewissheit, dass tatsächlich eine EM-Rente folgt. > 3. kann dieser Antrag nur aus einer Krankschreibung heraus gestellt werden? ...nein, jederzeit, auch vom Strand auf Malle ;-) > 4. wie lange dauert ein solches Begehren ca. beim RV und wie sind eurer Erfahrung nach die Chancen diese auch bewilligt zu bekommen? ...4 Wochen (Diagnose = demnächst sowieso tod) bis 12 Monate (med. Dienst der DRV überlastet, um gerade Ihren Fall zu bearbeiten). Da aber ein aktuelles Reha-Gutachten vorliegt, könnte die Auswertung/Beurteilung schneller laufen - auch in dem Kontext, dass Sie bereits innerhalb der nächsten Wochen sowieso Post von der DRV erhalten, ob der Reha-Antrag nicht in einen Rentenantrag 'umgedeutet' werden sollte > Ich bin nun total verunsichert was ich machen soll. Erster Gedanke immer: die kurzfristigen finanziellen Auswirkungen ...wo steht ich jetzt/die nächsten Monate besser da, im Vergleich zu eine bewilligten Rente. Und 2.Gedanke: was will ich/also Sie, für die Zukunft – quasi auf dem Höhepunkt Ihrer aktuell bewerteten/eingeschränkten Erwerbsfähigkeit ...jetzt Rentenantrag stellen (mit vielleicht relativ guten Aussichten), oder doch noch ein paar Monate/Jahre länger 'Rumzappeln' – Erwerbsfähig hat sich verbessert, dann kein Bock mehr auf Arbeit, aber auch nicht mehr so eingeschränkt, dass es für eine EM-Rente 'reicht'. Warten Sie erst mal die nächsten 4-8 Woche nach Reha-Ende ab, was da von der DRV an Post kommt (EM-Rentenantrag wird angeboten), oder auch keine Post ... Gruß w.
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