Hallo H.Kahr,
die Bescheinigung über die Ausgleichszahlung für das Finanzamt erhalten Sie automatisch von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Sollten Sie bis Ende Mai des folgenden Jahres keine Bescheinigung erhalten haben, fragen Sie bitte nach.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung