Hallo, Michael,
bei der Umwandlung der EMR in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen würde sich der spätere Rentenbeginn dahin gehend auswirken, dass mit jedem Monat, den man später in die Renten startet der Abschlag von 10,8% um jeweils 0,3% schrumpft. Ob dies dann positive Auswirkungen auf die dann zu zahlende Altersrente hat, kann mittels einer Probeberechnung in Erfahrung gebracht werden. Wie KSC beschrieben hat, könnten Sie dies beim zuständigen Leistungsträger beantragen. Geben Sie dabei den gewünschten Rentenbeginn an.