Hallo Dave,
die Rentenversicherung ist nicht zuständig für die Auszahlungsmodalitäten des Jobcenters. Insofern sind Sie hier eigentlich im falschen Forum.
Allerdings steht Ihnen vermutlich für den Monat Dezember keine Leistung vom Jobcenter zu, sofern das Übergangsgeld höher war als der 'Bedarf', der sich aus dem Regelsatz und der Kosten für Unterkunft und Heizung zusammensetzt.
Somit haben Sie eigentlich nichts verkehrt gemacht, denn Sie haben den Antrag ja rechtzeitig gestellt. Aber im und für den Monat Dezember (plus Überhang) hatten Sie ja das Übergangsgeld zur Verfügung. Da ALG II immer im Voraus für den laufenden Monat bezahlt wird, werden Einkünfte von anderer Stelle, die im gleichen Monat zufließen, angerechnet.
Wenn Sie dann aber im Januar 2021 keine Einkünfte mehr haben, steht Ihnen dann aber wohl zumindest ab Januar 2021 ALG II zu (vorbehaltlich, dass See die Voraussetzungen erfüllen).
Das im 'Voraus bezahlen' wird natürlich bei Neuantrag nicht sofort funktionieren. Somit müsste dann ja in den nächsten Tagen das Geld für den Januar kommen und dann auch gleich für Februar. Die Zeit bis dahin müssen Sie allerdings irgendwie (sparsam) überbrücken bzw. wenn gar nichts mehr geht, beim Jobcenter auf Zahlung für den Januar drängen.
Weitere Informationen über ALG II finden Sie z.B. hier:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistu…
Ein Forum zum Thema ALG II z.B. hier:
https://www.hartziv.org/forum/