Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wird das Anschlussübergangsgeld beim Jobcenter als Einkommen angerechnet?

von Dave3022.01.2021 | 01:55
334 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich habe bis Ende November 2020 Anschlussübergangsgeld erhalten. Dazu musste ich immer einen Nachweis über meine Arbeitslosigkeit zur Rentenversicherung senden. Den letzten Nachweis kann ich also erst am 30 November von der Agentur für Arbeit bekommen. Bis die Rentenversicherung auszahlt dauert es ein paar Tage, so bekam ich am 11 Dezember das restliche Übergangsgeld. Ich habe dann im Dezember 2020 ALG 2 beantragt aber erst für Januar 2021 den Bescheid bekommen. Die Arge sagt das ich wegen dem Zuflussprinzip keine Leistungen erhalte. So stehe ich 1 Monat ohne Geld da. Kann das so richtig sein? Hätte ich etwas anders machen müssen? Mit freundlichen Grüßen Dave

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dave30,

wir bitten um Verständnis, dass wir uns im Rahmen dieses Forums nur zu Angelegenheiten der Rentenversicherung äußern können. Bezüglich Ihrer Anfrage zu den Anrechnungsmodalitäten beim Bezug von ALG II bitten wir Sie, sich direkt an das für Sie zuständige Jobcenter/ARGE zur Klärung der Angelegenheit zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 22.01.2021 | 05:20
Hallo Dave, die Rentenversicherung ist nicht zuständig für die Auszahlungsmodalitäten des Jobcenters. Insofern sind Sie hier eigentlich im falschen Forum. Allerdings steht Ihnen vermutlich für den Monat Dezember keine Leistung vom Jobcenter zu, sofern das Übergangsgeld höher war als der 'Bedarf', der sich aus dem Regelsatz und der Kosten für Unterkunft und Heizung zusammensetzt. Somit haben Sie eigentlich nichts verkehrt gemacht, denn Sie haben den Antrag ja rechtzeitig gestellt. Aber im und für den Monat Dezember (plus Überhang) hatten Sie ja das Übergangsgeld zur Verfügung. Da ALG II immer im Voraus für den laufenden Monat bezahlt wird, werden Einkünfte von anderer Stelle, die im gleichen Monat zufließen, angerechnet. Wenn Sie dann aber im Januar 2021 keine Einkünfte mehr haben, steht Ihnen dann aber wohl zumindest ab Januar 2021 ALG II zu (vorbehaltlich, dass See die Voraussetzungen erfüllen). Das im 'Voraus bezahlen' wird natürlich bei Neuantrag nicht sofort funktionieren. Somit müsste dann ja in den nächsten Tagen das Geld für den Januar kommen und dann auch gleich für Februar. Die Zeit bis dahin müssen Sie allerdings irgendwie (sparsam) überbrücken bzw. wenn gar nichts mehr geht, beim Jobcenter auf Zahlung für den Januar drängen. Weitere Informationen über ALG II finden Sie z.B. hier: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistu… Ein Forum zum Thema ALG II z.B. hier: https://www.hartziv.org/forum/
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026