Hallo Skippydi,
Ihre türkische Ehefrau hat einen Anspruch auf die Witwenrente, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes rechtskräftig verheiratet sind. Der Antrag kann vor Ort in der Türkei gestellt werden. Ihre Ehefrau benötigt keine Niederlassungserlaubnis und auch keinen Wohnsitz in Deutschland.