Hallo Susi,
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Ergänzung: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rente-wegen-erwerbsminderung-b…Hallo Experten, besteht bei psychischer Erkrankung, auch dann ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn zumutbare Behandlungen nicht ausgeschöpft sind? Gibt es dazu entsprechende Rechtsprechung? LG SusiMal eine konkrete Antwort: Ja, Sie haben bei psychischer Erkrankung, auch dann ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn zumutbare Behandlungen nicht ausgeschöpft sind. Und ja, es gibt es dazu auch die entsprechende Rechtsprechung.
Dazu wird Ihnen niemand hier eine konkrete Antwort geben können. Bei schweren Depressionen sieht es normalerweise nicht schlecht aus, wenn nicht der Gutachter der DRV, zu dem sie vielleicht hin müssen, daraus eine leichte Depression macht.Hallo guten Morgen, Wegen einer "gut" behandelbaren Depression (leicht bis mittelgradig) werden die wenigsten eine EMR bekommen.Guten Abend, vielen Dank für eure Hilfe. Mein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat folgende Diagnose gestellt: Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (F33.2 G). Ich bin dort seit Januar 2015 in Behandlung und seit dem ersten Behandlungstag durchgehend krankgeschrieben. Wie schätzt Ihr die Chancen auf eine Erwerbsminderungsrente ein?
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