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Experten-Antwort

Zumutbare Behandlungen nicht ausgeschöpft - Trotzdem Anspruch auf EMR?

von Susi26.08.2021 | 14:39
14323 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, besteht bei psychischer Erkrankung, auch dann ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn zumutbare Behandlungen nicht ausgeschöpft sind? Gibt es dazu entsprechende Rechtsprechung? LG Susi

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

wir schließen uns den Ausführungen von Schade an.

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ich habe einige unsachgemäße Beiträge gelöscht. Bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie in Ihrer Kommunikation respektvoll und sachbezogen. Dankeschön.

Beste Grüße

Ihr Admin

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15 Antworten

Schadeam 26.08.2021 | 14:52
Im Einzelfall empfehle ich den Antrag zu stellen und die DRV Entscheidung abzuwarten wie in Ihrem konkreten Einzelfall entschieden wird. Zur Urteilssuche empfehle ich zu googeln, bzw. Suchmaschinen zu bemühen - dort finden Sie sicher hundertfach die gesuchten Ergebnisse. Und wenn es um die medizinische Seite geht, besrechen Sie dies mit den entsprechenden Fachleuten, also Ärzten
Konkrete Antwortam 26.08.2021 | 15:15
Mal eine konkrete Antwort: Ja, Sie haben bei psychischer Erkrankung, auch dann ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn zumutbare Behandlungen nicht ausgeschöpft sind. Und ja, es gibt es dazu auch die entsprechende Rechtsprechung.
Peter T.am 26.08.2021 | 16:00
Was heisst "Therapie noch nicht ausgeschöpft"? Dies kann viel bedeuten, von noch keine medikamentöse Behandlung, bis schon einiges probiert, noch nicht austherapiert ect ect. In den Gutachter/EMR Bestimmungen steht dazu geschrieben, es muss eine medikamentöse Behandlung statt gefunden haben... Aber wenn Sie noch nicht so viel durch haben, wird vielleicht auch eine Reha erfolgversprechend sein. Ich denke auch(persönlich), dies wird der Weg werden. Und dann werden Sie ja sehen, wo die Reise hin geht...
Janaam 26.08.2021 | 21:05
Anspruch? Man wird Ihnen zuerst sicher auferlegen das noch mögliche zu tun.
Ergänzungam 27.08.2021 | 00:04
Hallo Experten, besteht bei psychischer Erkrankung, auch dann ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn zumutbare Behandlungen nicht ausgeschöpft sind? Gibt es dazu entsprechende Rechtsprechung? LG Susi
Mal eine konkrete Antwort: Ja, Sie haben bei psychischer Erkrankung, auch dann ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn zumutbare Behandlungen nicht ausgeschöpft sind. Und ja, es gibt es dazu auch die entsprechende Rechtsprechung.
Ergänzung: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rente-wegen-erwerbsminderung-b…
Paulam 27.08.2021 | 17:26
Sie möchten freiwillig psychisch krank bleiben?
Walloam 27.08.2021 | 18:06
So ein Urteil gibt es. Mit googel findet man das auch. Aber planen sie jetzt schon die Streiterei vor dem Sozialgericht ? Schlauer wäre es den Gutachtern und dem ärztlichen Dienst der DRV keine Angriffsfläche zu bieten und die Möglichkeiten nachweislich auszunutzen, auch wenn die Pillen oder die Psychotherapie nichts bringt.
Jumojumoam 09.09.2021 | 03:33
Hallo Susi, ich bekomme inzwischen eine unbefristete EM Rente wegen psychischer Erkrankung! Ich habe bisher alle Möglichkeiten ( vergeblich) wahrgenommen/ ausgeschöpft um wieder gesund zu werden. Ich tausche gerne mit Ihnen! Meine Rente gegen Ihre Gesundheit! Therapie kann helfen. Alles Gute
Reineram 09.09.2021 | 08:00
Hallo guten Morgen, man sollte immer Äpfel und Äpfel miteinander vergleichen, jeder "psychische" Fall ist anders gelagert. Wegen einer "gut" behandelbaren Depression (leicht bis mittelgradig) werden die wenigsten eine EMR bekommen. Zugleich sind Medis und Psychotherapie nicht bei jedem ein Wundermittel. Natürlich zählen die Krankheitsbiografie-Krankheitsdauer und natürlich "Behandlungen" bei der Prüfung. Für den einen ist eine gewisse Arbeit (ohne Druck, Stress, ohne viel Personenverkehr), wie Therapie, der andere fällt bei jeder Anstrengung, emotionaler Belastung aus den Schuhen. Hier wird auf die Urteile verwiesen, aber w. g. jeder Fall ist anders und man kann die Literatur zur Kenntnis-Info nehmen, aber auch nicht pauschal hinter ihnen verstecken, es sind w. g. Einzelfallentscheidungen. https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/rentenversicher… https://steuerzahler.de/bayern/newsticker-archiv/newsticker/news… Grüße und gute gesunde Zeit
Susiam 11.09.2021 | 19:59
Zitat von Reiner anzeigenausblenden
Guten Abend, vielen Dank für eure Hilfe. Mein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat folgende Diagnose gestellt: Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (F33.2 G). Ich bin dort seit Januar 2015 in Behandlung und seit dem ersten Behandlungstag durchgehend krankgeschrieben. Wie schätzt Ihr die Chancen auf eine Erwerbsminderungsrente ein?
Walloam 11.09.2021 | 21:01
Zitat von Susi anzeigenausblenden
Hallo guten Morgen, Wegen einer "gut" behandelbaren Depression (leicht bis mittelgradig) werden die wenigsten eine EMR bekommen.
Guten Abend, vielen Dank für eure Hilfe. Mein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat folgende Diagnose gestellt: Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (F33.2 G). Ich bin dort seit Januar 2015 in Behandlung und seit dem ersten Behandlungstag durchgehend krankgeschrieben. Wie schätzt Ihr die Chancen auf eine Erwerbsminderungsrente ein?
Dazu wird Ihnen niemand hier eine konkrete Antwort geben können. Bei schweren Depressionen sieht es normalerweise nicht schlecht aus, wenn nicht der Gutachter der DRV, zu dem sie vielleicht hin müssen, daraus eine leichte Depression macht.
Schadeam 11.09.2021 | 20:57
Zitat von Susi anzeigenausblenden
Sorry liebe Susi, was nützt es Ihnen wenn irgendein unbeteiligter hier im Forum über Ihre Chancen rätselt? Antwort: rein gar nichts! Ich gebe Ihnen eine Chance von 13,25% @Karlfrieder sagt Ihnen zu dass Sie garantiert Rente bekommen. @Anna schreibt dass Sie nie im Leben Rente kriegen. Die Frage nach Ihren Chancen können Sie sich wirklich sparen, da können Sie auch Ihren Frisör, den Briefträger oder in der Eisdiele fragen.
Walloam 11.09.2021 | 21:12
Axo vergessen: Wie sieht denn ihr Facharzt das ? Ihn zu fragen halte ich für sinnvoller, als das Forum zu fragen. Wichtig für die Rente ist, dass ihr Facharzt langfristig hinter der Rente steht.
Reineram 12.09.2021 | 08:31
Hallo Susi, dein Zitat: "Mein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat folgende Diagnose gestellt: Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (F33.2 G). Ich bin dort seit Januar 2015 in Behandlung und seit dem ersten Behandlungstag durchgehend krankgeschrieben. Wie schätzt Ihr die Chancen auf eine Erwerbsminderungsrente ein"? Eine rezidivierende, schwere Depression F 33.2 G Der Beginn kann akut oder schleichend sein, die Dauer reicht von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten. Aber hält i.d.R nicht Jahre an, sondern wird sich in eine mittelgradige F 33.1 und oder F 33.0 leichte einpendeln. Literatur Internet: "Die meisten depressiven Episoden bilden sich - bei entsprechender Behandlung - innerhalb weniger Monate zurück, 15 bis 20% der Fälle weisen jedoch eine Dauer von mindestens 12 Monaten auf. Die Heilungschancen nach einer einzelnen depressiven Episode sind gut. Bei einer mittelgradigen depressiven Episode sind die Symptome der Depression bereits derart stark, daß Betroffene berufliche und häusliche Tätigkeiten nicht mehr oder nur noch in Schwankungen tätigen können". D E P R E S S I V E E P I S O D E Symptome: https://www.zi-mannheim.de/fileadmin/user_upload/downloads/lehre… Von der Ferne ist es immer schwierig, eine Prognose oder treffende Antwort zu geben. Ich denke, dein Psychiater wird schon Gründe haben, dich seit 2015 durchweg krankzuschreiben. Wobei du ggf. ja schon ausgesteuert bist (Krankenkasse) und oder bei der Agentur?? Bei der jetzt doch 6 J. Arbeitsunfähigkeit stehen die Prognosen aus der Ferne (für eine Reintegration) sicherlich nicht gut und ggf. auch für eine Arbeitsplatzvermittlung. Weiter denke ich auch, dass die Diagnose F 33.2 (ggf. jetzt F 33.1) nur ein Teil vom Kuchen ist. Dahinter stecken oft auch zusätzlich: Persönlichkeit-Anpassung-Angststörung usw. Zum Lesen DRV: Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung Sozialmedizinische Beurteilung bei psychischen und Verhaltensstörungen https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&… Beschreibung von Fähigkeitsbeeinträchtigungen in der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&… V. Grüße
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