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Experten-Antwort

Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrente

von vereni31.01.2019 | 20:00
93 Ansichten
3 Antworten
Guten Abend Forummitglieder, Es gibt zu der Zurechnungszeit bei voller Erwerbsminderungsrente unterschiedliche Meinungen aus der Presse oder aber auch von Rentenberater: Die einen sagen die Zurechnungszeit bis zum 65 Jahr und acht Monate wird berechnet,wenn die Rente in 2019 BEWILLIGT wird. Die anderen wiederum sagen wenn die Rente in 2019 BEANTRAGT wird.Was ist nun richtig?? Ich habe die EU-Rente im Jahr 2018 BEANTRAGT und hoffe sie wird mir 2019 BEWILLIGT.Besten Dank für eure Antworten.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 01.02.2019 | 12:40

Hallo Vereni,

das Ende der Zurechnungszeit hängt vom Rentenbeginn ab. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und acht Monaten.

Experten-Antwortam 01.02.2019 | 12:40

Hallo Vereni,

das Ende der Zurechnungszeit hängt vom Rentenbeginn ab. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und acht Monaten.

1 Antworten

Uweam 01.02.2019 | 12:16
Wenn Sie die Rente 2018 beantragt haben, wird der Leistungsfall da wohl schon vorgelegen haben. Entscheidend ist nicht wann, sondern ab wann Ihnen die Rente bewilligt wird. Der Beginn einer Erwerbsminderung kann auch in der Vergangenheit liegen. Bspw. Antrag 1/19,Beginn der relevanten Leistungseinschränkung laut Gutachten aber schon 8/18.
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