Hallo Reiner,
gezwungen werden können Sie sicher nicht. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Maßnahme nicht das gewünschte/erwartete Ziel verfolgt, sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger/Rehafachberater in Verbindung setzen.
Siehe auch (praktisch) identische Frage von Dieter am 11.06.2010 (besteht hier evtl. Personenidentität...?):
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