Hallo Eva,
Ihren Angaben ist zu entnehmen, dass Sie bereits Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. Im Rentenbescheid ist angegeben, wie lange Sie Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben. Liegt die Reha-Maßnahme vor dem angegebenen Ende, erhalten Sie auch während der Reha die Rente wegen Erwerbsminderung weiter.
Zu Frage, wie es dann weitergeht, kommt es ganz darauf an, wer die Kosten für die Reha-Maßnahme trägt. Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten, hat der Ausgang der Reha-Maßnahme grundsätzlich keinen Einfluss auf Ihre Erwerbsminderungsrente. Ist Ihr Rentenversicherungsträger Kostenträger, kann es sein, dass nach Abschluss der Reha das weitere Vorliegen von Erwerbsminderung überprüft wird.
Für weitere Informationen setzen Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.