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Experten-Antwort

Frage an den Experten: Reha und EMR

von Eva15.05.2018 | 14:06
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich werde demnächst zur Reha gehen. Beziehe ich dann weiterhin Erwerbsminderungstente während der Reha? Was passiert, wenn ich nach der Reha arbeitsfähig entlassen werde? Mein Arbeitsvertrag ruht und ich muss dann auch erst mal betriebsintern eine passende Stelle finden. Habe einen GdB von 50. Wie wird der Übergang sein, was die Rente angeht. Muss ich mich dann erst mal arbeitsunfähig schreiben lassen? Oder bekomme ich eine Massnahme genehmigt? Ich kann danach sicher nicht gleich wieder 100 % arbeiten und eine Wiedereingliederung geht sowieso nicht. Das beunruhigt mich und ich brauche handfeste Informationen. Danke schon mal im Voraus. Allen noch einen schönen Tag! LG Eva

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva,

Ihren Angaben ist zu entnehmen, dass Sie bereits Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. Im Rentenbescheid ist angegeben, wie lange Sie Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben. Liegt die Reha-Maßnahme vor dem angegebenen Ende, erhalten Sie auch während der Reha die Rente wegen Erwerbsminderung weiter.

Zu Frage, wie es dann weitergeht, kommt es ganz darauf an, wer die Kosten für die Reha-Maßnahme trägt. Übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten, hat der Ausgang der Reha-Maßnahme grundsätzlich keinen Einfluss auf Ihre Erwerbsminderungsrente. Ist Ihr Rentenversicherungsträger Kostenträger, kann es sein, dass nach Abschluss der Reha das weitere Vorliegen von Erwerbsminderung überprüft wird.

Für weitere Informationen setzen Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

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10 Antworten

LENAam 15.05.2018 | 15:10
Hi ich kenne deinen Fall nicht - habe aber mit diesem Ratschlag gute Erfahrung gemacht: Statt Wiedereingliederung direkt in der alten Arbeitsstelle, konnte ich bei einem Tochterunternehmen an einem anderen Standort wieder einsteigen. Das hat geklappt. Viellleicht eine gute Option für Dich? Ich drücke die Daumen.
Evaam 15.05.2018 | 15:24
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Träger der Reha ist die DRV. Die EMR ist befristet bis 01/ 2020. VG
Ellaam 17.05.2018 | 16:58
Lieber Experte, ich möchte Sie um weitere Infos bitten! Danke!! LG
Schadeam 17.05.2018 | 17:36
hallo - gehts noch? Eva stellt eine Frage und Ella will weitere Infos...... zu was denn? Wenn Ella was wissen will, soll Ella halt fragen.
Fastrentneram 17.05.2018 | 18:05
Eine konkret formulierte eigene Frage erleichtert die Antwortgebung!
Schadeam 17.05.2018 | 18:53
an Eva: Wenn demnächst -also im Sommer 2018 die Reha ist - und die Rente noch über eineinhalb Jahre bis Januar 2020 läuft, wird Ihnen heute niemand genaues sagen können. Dazu müsste man Hellseher sein. Warten Sie bitte den Erfolg der Reha ab und was die Ärzte dort zum Thema Arbeit meinen. Wenn Sie nach der Reha belastbare ärztliche Aussagen haben, können Sie sich mit diesen Arztaussagen an Ihre DRV Beratungsstelle wenden. Momentan ist alles was man sagen kann reine Spekulation. Die hilft Ihnen aber nicht weiter.
Egalam 17.05.2018 | 23:48
Unqualifizierte Beiträge kann ich nicht gebrauchen. Die Unsicherheit quält. Wer sich je in einer solch existentiell bedrohenden Situation befunden hat kann meine Nachfrage verstehen.
Und noch mal egalam 18.05.2018 | 16:15
Hallo, bitte unterlassen sie solche Beiträge im Forum. Danke.
Schadeam 18.05.2018 | 21:15
Jedes Mal mit anderem Namen antworten (schizophren?) aber andere beschuldigen unqualifiziert zu antworten, ist schon bezeichnend. Was wäre wenn Sie aus der Reha arbeitsfähig entlassen werden? Dann gehen Sie halt entweder wieder beim alten AG arbeiten oder suchen sich einen neuen Job. Aber ist es wirklich realistisch dass ein Rehaarzt jemanden, der noch 1,5 Jahre erwerbsgemindert ist als arbeitsfähig entlässt? Wenn das so wäre könnte die Rente theoretisch entzogen werden, aber auch da wäre es wahrscheinlicher dass die DRV - solange Sie keine Arbeit haben, die Rente bis zum Ende der Zeitrente im Jan. 2020 weiterzahlt. Und wenn sie das dann ganz anders sehen als der Rehaarzt, dann legen Sie eben gegen ablehnende Bescheide - von wem auch immer - Widerspruch ein und begründen diesen. Und, und, und, wissen Sie jetzt mehr, sind Sie jetzt schlauer? Vermutlich nein, weil niemand weiss was passiert und ob Ihre Ängste überhaupt begründet sind oder reine "Spinnerei".
Fugaam 18.05.2018 | 23:22
Hallo, Ja genau bitte lasse es sein. Es wird alles gut. Du bist gut. LG
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