Hallo Hans,
dem Beitrag von „--//--„ wird zugestimmt. Wegen § 77 Abs. 3 SGB VI wird sich in der Tat die Altersrente vermutlich nicht erhöhen. Sollten aber nach Eintritt des Versicherungsfalles noch weitere Beiträge entrichtet worden sein, so könnte sich aufgrund dieser zusätzlichen Beiträge sich Ihre Altersrente erhöhen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, kurz vor Vollendung Ihres 60. Lebensjahres, zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.