Grundsätzlich maßgebend ist vorrangig die Höhe des Einkommens, also dass die 450 € nicht überschritten werden.
Das heißt, dass Sie z.B. auch einen Tag in der Woche voll arbeiten gehen können und nicht zwingend nach weniger als 3 Stunden nach Hause gehen müssen.
Bei der Beurteilung des Leistungsvermögens von unter 3 Stunden geht die Rentenversicherung von einer regelmäßig an 5 Tagen in der Woche ausgeübten Tätigkeit aus. Dies wird bei einer geringfügigen Beschäftigung in der Regel nicht der Fall sein, da Sie ansonsten vermutlich über die 450 € monatlich kommen würden.
Eine Überprüfung, ob und in welchem Umfang weiterhin eine Erwerbsminderung vorliegt behält sich die Rentenversicherung immer und jederzeit vor, auch ganz unabhängig davon, ob Sie eine Beschäftigung ausüben.