Hallo Wilhelm R.,
auch wenn das ganze schon 10 Jahre in der Vergangenheit liegt, überprüfen lassen können Sie Ihre bei der Rentenversicherung vorgemerkten Zeiten jederzeit.
Und ich denke auch, dass Ihnen deswegen kein Sachbearbeiter irgendwas um die Ihren hauen wird (wäre eine eher sachbearbeiteruntypische Vorgehensweise).
Ein vollständiges und korrektes Rentenkonto, welches einmal Grundlage einer Altersleistung ist, sollte immer angestrebt werden, daher kann ich Ihren Wunsch nach Überprüfung durchaus nachvollziehen.